Proven Oil – ++ Fachanwalt gründet Interessengemeinschaften ++

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Wenn eine Kapitalanlage die „Rendite” zurückfordert, dann ist die für viele Anleger eine böse Überraschung. Aktuell werden die Anleger verschiedener geschlossener Fonds von Proven Oil Canada aufgefordert, die Ausschüttung für das Jahr 2013 zurückzuzahlen. Denn die kanadische Objektgesellschaft COGI L.P., die die Öl- und Gasquellen mehrerer Fonds von Proven Oil Canada hält, hat mit Problemen bei den Krediten zu kämpfen. Daher sollen die Anleger der Fonds POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG Ausschüttungen zurückführen.

Doch nicht alle betroffene Anleger möchten die Ausschüttung zurückzahlen. Müssen sie die Forderung dennoch begleichen, weil sie rechtlich dazu verpflichtet sind? Es gibt tatsächlich schon im Gesetz bestimmte Fälle, in welchen eine Gesellschaft entnommenes Kapital von ihren Geldgebern zurückfordern darf. Allerdings können Ausschüttungen auch nicht schrankenlos zurückgefordert werden. Wenn es um die Rückforderung von Ausschüttungen geht, sind die Vertragstexte wichtig. Bei den Fonds von Proven Oil Canada unterscheiden sich die Vertragstexte einzelner Fonds gerade bei den Regelungen zu den Ausschüttungen. Daher gibt es keine einheitliche Antwort, ob die Rückforderung der Ausschüttung durch „die“ Fonds von Proven Oil Canada rechtlich in Ordnung ist oder nicht.

Vertragswerke unterscheiden sich Fonds von Proven Oil Canada teilweise erheblich – daher muss für jeden Fonds gesondert beantwortet werden, ob Ausschüttungen zurückgefordert werden können

So gibt es in den Gesellschaftsverträgen der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG Regelungen, die sich mit einer vergleichbaren Situation wie den aktuellen Rückforderungen befassen. Dementsprechend wird in den Anlegeranschreiben auf die entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag hingewiesen Es wird auch auf ca. 1/2 Seite mitgeteilt, dass bei der Rückforderung rechtsprechungskonform vorgegangen werde. Allerdings ist bei dieser Stellungnahme des Fonds Folgendes zu berücksichtigen: Selbst wenn sich entsprechende Regelungen in den Vertragstexten befinden, steht damit noch nicht fest, dass a) die im Vertrag festgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind und b) ob die Regelungen des Vertrags den Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen und tatsächlich gültig sind. POC-Anleger sollten die eigene Einschätzung der Fondsgesellschaften kritisch betrachten.

Doch nicht bei allen Fonds von Proven Oil Canada wird so detailliert auf die konkreten Vertragsregeln Bezug genommen. Bei dem Fonds POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG sind die Verträge anders ausgestaltet. Dies schlägt sich auch in den Anlegeranschreiben nieder. Den Anlegern wird lediglich mitgeteilt, dass sie „nach den Bestimmungen der Satzung” zur Rückzahlung der Ausschüttung verpflichtet seien. Eine nähere (rechtliche) Begründung gibt es nicht. In diesen Fällen sollten Anleger, die nicht ohnehin bereit sind, die Ausschüttung zurückzuzahlen, besonders kritisch sein.

Interessengemeinschaft für Anleger

Wenn Anleger wissen wollen, ob sie verpflichtet sind, die Ausschüttung an ihre Proven Oil Canada-Fonds zurückzuzahlen, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bzw. einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt seit vielen Jahren geschädigte Kapitalanleger im Bereich geschlossener Fonds. Die geschlossenen Fonds von Proven Oil Canada sind nicht die einzigen geschlossenen Beteiligungen, die ihre Anleger mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontieren. Daher vertreten die Anwälte der Kanzlei die Anleger unterschiedlicher geschlossener Fonds erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich. Bezüglich der Proven Oil Canada-Fonds vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits zahlreiche Anleger und ist mit der Materie befasst. Daher bietet die Kanzlei nunmehr aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit und aufgrund der gesetzten Frist eine kostenlose Erstberatung der betroffenen Anleger an. Es gibt auch Interessengemeinschaften für die einzelnen Fonds von Proven Oil Canada.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.


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