Prozessbeginn der BWF-Stiftung – Handlungsmöglichkeiten für Anleger

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Am 9. Juni 2016 beginnt der Prozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung. Mehr als 6.000 Anleger sollen getäuscht worden sein und damit stehen auch 50 Mio. Euro Investitionsgelder auf dem Spiel. Den mutmaßlichen Drahtziehern der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

Das Unternehmensmodell erschien verlockend: Die BWF-Stiftung verkaufte Gold an Anleger, bewahrte es in einer Berliner Villa auf und versprach, es den Anlegern zu einem späteren Zeitpunkt für einen höheren Preis, völlig unabhängig vom wechselnden Goldpreis, wieder abzukaufen. Das scheinbar attraktive System soll allerdings mehr als trügerisch gewesen sein. Beamte entdeckten noch im Jahr 2015 die aufbewahrten Barren im Keller der Villa. Die Stiftung soll zu einem Großteil Goldbarren-Attrappen verkauft haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger an. Der Anordnung konnte der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT), nicht nachkommen – er meldete kurzerhand Insolvenz an. Der Prozess gegen die sechs Verantwortlichen der BWF-Stiftung soll etwa 52 Verhandlungstage andauern.

Möglichkeiten für Betroffene

Die Wahrscheinlichkeit einer hohen Insolvenzquote der BDT ist gering. Anleger müssen mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Betroffene sollten rechtzeitig anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können sich im Zuge der fehlerhaften Beratung aus der Vermittlerhaftung ergeben. Sofern sich die Vorwürfe des Betrugs bewahrheiten, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung geltend machen.

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