Radarmessung angreifbar: Aufmerksamer Messbetrieb erforderlich!

  • 1 Minuten Lesezeit

Es gibt unterschiedliche in Deutschland zugelassene Geschwindigkeitsmessgeräte. Im Wesentlichen sind dies Lichtschrankenmessgeräte, Lasermessgeräte – und eben Radarmessgeräte. Um diese soll es heute gehen. Es handelt sich insbesondere um zwei Geräte, die in Deutschland zur Geschwindigkeitsmessung mittels Radar eingesetzt werden: Das Multanova 6F und das Traffipax Speedophot.

Häufig gelingt es, die Messung mit diesen Geräten erfolgreich anzugreifen. Denn hier ist einiges von dem Bedienpersonal zu beachten. Zunächst geht es um die korrekte Einhaltung von Fotowinkel und Messwinkel. Weiterhin sind Anforderungen an den Aufbau bei Kurvenmessungen zu stellen und die Möglichkeit von Knickstrahlreflexionen ist auszuschließen. Hier gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für die Verteidigung.

Heute soll es aber um eine ganz spezielle Voraussetzung gehen, nämlich den sogenannten „aufmerksamen Messbetrieb“. Nach der Bedienungsanleitung des Gerätes Traffipax hat nämlich der Bediener des Messgerätes das Messverhalten des Gerätes aufmerksam zu verfolgen.

In einem kürzlich geführten Verfahren hat ein Betroffener diese Voraussetzung eindrucksvoll widerlegen können. Folgendes war passiert: Nach dem „Blitz“ ist der betroffene Fahrer umgekehrt und hat den Messbeamten des Ordnungsamtes (welcher dies war, wird hier taktvoll verschwiegen) selig schlafend hinter dem Steuer erblickt – und den schlafenden Beamten fotografiert! Der Freispruch war nur noch Formsache und erfolgte unter einigem Gelächter.

Haben Sie Fragen zu Radarmessungen? Mehr Informationen hierzu finden Sie unter

http://onlinerechtsberatung.de/radarmessung-angreifbar-aufmerksamer-messbetrieb-erforderlich-messbeamter-schlafend


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Beiträge zum Thema