Ralf Heyl verliert am 24.06.2021 vor Landgericht München

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Verbraucher wehrte sich gegen Heyl

Ralf Heyl ist als Rechtsanwalt in Nordrhein-Westfalen zugelassen und verlangte von unserem Verbraucher die Zahlung von 23.212 Euro zuzüglich Zinsen. Diese Forderung sollte aus einem gekündigten Darlehen aus dem Jahr 2008 bei der Postbank bestehen. Anwalt Heyl behauptete, die Forderung sei an ihn von der Postbank abgetreten worden und er könne diese jetzt in seinem eigenen Namen geltend machen. Unser Verbraucher aus München wehrte sich gegen die Forderung und sah die Forderung 12 Jahre später als verjährt an. Zudem bezweifelte er, dass Rechtsanwalt Heyl überhaupt Inhaber der Forderung ist und den Anspruch daher geltend machen kann. Die ganze Sache kam ihm dubios vor.

Heyl verliert vor dem Landgericht München

Rechtsanwalt Heyl wollte das nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Verbraucher, der von Anfang an von der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertreten wurde. Nun scheiterte Heyl bei der Geltendmachung dieser Altforderung der Postbank vor dem Landgericht München, Urteil vom 24.06.2021, Az. 29 O 205/21. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

Anspruch nach Landgericht München verjährt

Das Landgericht München, Urteil vom 24.06.2021, Az. 29 0 205/21, sah den Anspruch als verjährt an. Zwar berief sich Anwalt Ralf Heyl auf eine zehnjährige Verjährungshemmung nach § 497 III S. 3 BGB. Diese setzt jedoch den Verzug des Darlehensschuldners voraus. Die Mahnung der Postbank aus dem Jahre 2008 enthielt jedoch, so das Gericht, unzulässige Gebühren und gab daher eine zu hohe Forderung an. Eine Hemmung ist daher nach Ansicht des Gerichts nicht eingetreten und die Forderung verjährte nach drei Jahren im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist. Zusätzlich hatte das Gericht Zweifel, ob Rechtsanwalt Ralf Heyl überhaupt durch eine Abtretung Inhaber der geltend gemachten Forderung geworden ist, worauf es aber nach der Entscheidung des Landgerichts München nicht mehr ankam, da der Anspruch an sich verjährt war.

Dies ist kein Einzelfall

Viele Verbraucher fühlen sich von Rechtsanwalt Ralf Heyl verfolgt und wissen nicht, ob sie seine Forderungen erfüllen sollen. Heyl behauptet, Ansprüche aus alten Forderungen der Postbank zu haben, die an ihn abgetreten seien. Verbraucher werden aufgefordert den Betrag mit Zinsen bis heute zu zahlen. Teilweise bietet er den Verbrauchern auch Ratenzahlung an. Die Forderungen betragen manchmal nur 50 Euro, öfters auch einige Tausend Euro.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat sich diesem Thema seit einiger Zeit angenommen und vertritt Verbraucher unabhängig von der geforderten Summe, die Forderungen abzuwehren, damit Verbraucher adäquat vertreten werden und den Forderungen etwas entgegensetzen können.

Was Sie als Verbraucher tun können

Sofern Sie als Verbraucher Schreiben des Rechtsanwalt Ralf Heyl erhalten, sollten Sie sich vor einer Zahlung oder Antwort rechtlichen Rat einholen, so Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. Zum einen ist fraglich, ob die Forderungen tatsächlich bestehen und auf Rechtsanwalt Ralf Heyl übergegangen sein sollten. Zum anderen können diese auch schon nach drei Jahren verjährt sein. Zahlungen können dagegen als Anerkennung der Forderung ausgelegt werden und Verhandlungen können eine Verjährung verhindern. Daher empfehlen wir, sich vorher über seine rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Kann ich das nicht auch allein regeln?

Ja, das können Sie, aber das geht meistens schief.

Viele Verbraucher machen einfach nichts, selbst wenn Sie Schreiben vom Gericht bekommen. Dann kann es später vollstreckbare Titel geben.

Auch sind nicht alle Ansprüche verjährt. Für einen Laien ist daher kaum erkennbar, ob man gar nicht zahlen muss oder ein Vergleich sinnvoll ist. 

Versuchen Sie nicht selbst zu verhandeln. Sie sind der Gegenseite regelmäßig unterlegen und zahlen daher oft zu viel, wenn Sie versuchen, die Sache allein zu regeln. Holen Sie sich lieber Unterstützung von Anwälten, die auf Ihrer Seite stehen und wissen, was sie tun. 

Selbst wenn es einen Vollstreckungstitel oder ein Urteil gibt, können wir als Kanzlei oft helfen. Geben Sie daher nicht einfach auf, sondern suchen Sie sich rechtliche Unterstützung, selbst wenn es schon einen Vollstreckungsbescheid gibt oder Sie seit Jahren Raten an Ralf Heyl zahlen, so Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

Und wer ist jetzt Ralf Heyl?

Anwalt Ralf Heyl haben auch wir bis heute persönlich weder gesehen noch gesprochen, obwohl wir zahlreiche Gerichtverfahren gegen ihn geführt haben. Er bleibt ein Mysterium auch für uns…

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Foto(s): Achim Tiffe

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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