Rat vom Profi: Was tun, wenn man als Dieb erwischt wird?

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Ein Diebstahl, egal ob in einem Geschäft oder zulasten einer Privatperson, stellt eine Straftat dar. Je nach Fall drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Es ist wichtig zu wissen, dass bereits der Versuch eines Diebstahls strafbar ist. Im Falle eines solchen Vorwurfs sollten Sie sich daher von einem Anwalt beraten lassen.

1. Einleitung

Wenn man bei einem Diebstahl erwischt wird, ist das nicht nur peinlich, sondern eine ernstzunehmende Angelegenheit. Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt und wird strafrechtlich verfolgt. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Folgen zu erwarten sind, wenn Sie eines Diebstahls beschuldigt werden. In diesem Artikel werden wir uns damit befassen und Ihnen Rat geben, wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten sollten.

2. Der Tatbestand: Was zählt als Diebstahl?

Im Strafrecht wird der Diebstahl als rechtswidrige und schuldhafte Wegnahme einer fremden beweglichen Sache definiert. Dabei handelt es sich um eine Form der Vermögensdelikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Um den Tatbestand des Diebstahls zu erfüllen, muss ein Täter eine fremde Sache vorsätzlich und ohne Zustimmung des Eigentümers wegnehmen. Besonders wichtig dabei ist, dass es sich um eine Wegnahme aus dem unmittelbaren Besitz oder aus einem anderen rechtmäßigen Gewahrsam handelt. Liegt dies nicht vor, handelt es sich möglicherweise um Unterschlagung oder Betrug – diese unterscheiden sich in ihrer Ausprägung vom Diebstahl. Der klassische Fall ist der sogenannte Ladendiebstahl: Hierbei wird die Ware im Geschäft in einem vermeintlich unbeobachteten Moment an sich genommen und das Geschäfts verlassen, ohne dieses Produkt zu bezahlen. Häufig führen Aufnahmen von Sicherheitskameras oder Beobachtungen von Ladendetektiven zu einer schnellen Aufdeckung des Ladendiebstahls. Wichtig ist, dass die Strafbarkeit bereits begründet sein kann, auch wenn der Versuch erfolglos bleibt und der Täter bereits bei Verlassen des Ladens gestellt wird. Auch, wenn die Ware noch bezahlt wird, nachdem der Täter erwischt wurde, handelt es sich um einen Diebstahl. Im Fall eines Diebstahls drohen dem Täter neben zivilrechtlichen Konsequenzen (Herausgabe des erlangten Diebesguts, Hausverbot, Zahlung einer Vertragsstrafe) auch strafrechtliche Folgen wie Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

3. Beim Klauen erwischt: Was passiert jetzt?

Wenn Sie beim Diebstahl erwischt werden, kann das besonders unangenehm sein. In diesem Fall wird meist die Polizei gerufen und alle Personalien aufgenommen. Die Konsequenzen können je nach Schwere des Falls unterschiedlich ausfallen. Im schlimmsten Fall droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall.

4. Anzeige wegen Diebstahl: Folgen

Beim Diebstahl handelt es sich oft nicht um ein Bagatelldelikt sondern um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann, wenn es sich um einen Regelfall des Diebstahls handelt. Kommen zu einem normalen Diebstahl noch weitere Umstände hinzu, wie beispielsweise ein Einbruch oder das Beisichführen einer Waffe, kann dieser mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Wenn Sie also des Diebstahls beschuldigt oder deswegen angezeigt werden, sollten Sie unbedingt einen Anwalt konsultieren, um das Beste aus der Situation zu machen. Und wie immer gilt: machen Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch und verweigern Sie die Aussage. Das richtige Vorgehen ist individuell vom Fall abhängig und sollte mit einem Fachanwalt für Strafrecht besprochen werden. So können weitere schlimme Folgen, wie zum Beispiel eine Eintragung im Führungszeugnis oder berufliche Konsequenzen im Einzelfall unter Umständen verhindert werden.

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