Razzia bei Audi – jetzt Diesel zurückgeben!

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Audi unter Verdacht wegen Diesel-Betrug

Die Staatsanwaltschaft München II durchsuchte am frühen Morgen des 06.02.2018 die Zentrale der Volkswagen-Tochter Audi in Ingolstadt und das Audi-Werk in Neckarsulm. Ein Team von achtzehn Staatsanwälten und Kriminalbeamten war vor Ort. Audi kooperiere mit der Staatsanwaltschaft, so ein Sprecher des Konzerns am gleichen Tag.

Am 22.02.2018 durchsuchte die Staatsanwaltschaft dann die Privatwohnungen von Ex-Vorständen.

Am 11.06.2018 erreichen die Ermittlungen den vorläufigen Höhepunkt: Die Staatsanwaltschaft München II teilt an diesem Tag mit, auch gegen den Audi-Chef Stadler sowie ein weiteres, nicht namentlich genanntes Vorstandsmitglied als Beschuldigte zu ermitteln. Ihnen werde jeweils Betrug sowie mittelbare Falschbeurkundung zur Last gelegt. Auch dieses Mal wurden die Privatwohnungen durchsucht. Am 18.06.2018 folgte dann die Untersuchungshaft für Stadler wegen Verdunkelungsgefahr.

Auch VW-Chef Diess hat keine Ruhe. Ihm wird offenbar vorgeworfen, so wie Martin Winterkorn, früh Bescheid gewusst zu haben. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Folgerichtig hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun Klage gegen die aktuellen und vormaligen Top-Konzernmanager Diess, Winterkorn und Pötsch erhoben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon länger gegen Audi wegen des Verdachts, dass Audi mehr als 200.000 Dieselfahrzeuge für den europäischen und den US-amerikanischen Markt manipuliert hat. Mit einer besonderen Software sei die Schadstoffreinigung beim Betrieb auf der Straße weitgehend ausgeschaltet worden, so der Vorwurf. Funktioniert habe die Software nur im Labor bei amtlichen Messungen. Ein Betrug an den Autokunden, befand die Staatsanwaltschaft.

Audi knickt sogar bei neuen angeblichen Saubermodellen ein

Anfang Mai 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt dann noch einen Rückruf der A6- und A7-Modelle mit Dreilitermotor an. Diesmal hatte Audi von sich aus Unregelmäßigkeiten zugegeben. Kurz zuvor waren diese Modelle als besonders sauber und als Ersatz für alte Schummeldiesel vermarktet worden. Dreister geht es nicht. Mittlerweile sind die entsprechenden Bescheide des KBA beim Handelsblatt und auf der Website des Verfassers dieses Artikel abrufbar.

Audi-Besitzer haben oft Recht auf Widerruf

All das ist Grund genug für Audi-Besitzer, ihren Wagen endgültig verlustfrei zurückzugeben. Wer den Kauf finanziert hat, kann dies besonders einfach mittels des Diesel-Widerrufs – den Widerruf des Autokredits. Hintergrund ist, dass zahlreiche Kreditverträge Formfehler aufweisen. 

Solche Formfehler bestraft der Gesetzgeber damit, dass die eigentlich nur zweiwöchige Widerrufsfrist für den Kredit nicht abläuft. Der Widerruf führt zur Aufhebung sowohl des Kreditvertrags als auch des Kaufvertrags, da beide rechtlich verbundene Geschäfte bilden. Der Darlehensnehmer erhält die Tilgungsraten zurück, die Bank muss den Wagen nehmen. Die Restschuld gilt als getilgt. Unter Umständen muss sich der Dieselfahrer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Vor Gericht lässt sich auch ein Kompromiss aushandeln (der Jurist sagt dazu: Vergleich). Der Dieselbesitzer behält dann seinen Wagen und die Bank zahlt einen Ausgleichsbetrag.

Erste Gerichte haben zugunsten der Autofahrer entschieden (Landgericht Arnsberg, Az. I-2 O 45/17; Landgericht Berlin, Az. 4 O 150/16; LG Ellwangen, Az. 4 O 232/16; Landgericht München I, Az. 29 O 14138/17; Landgericht München I, Az. 29 O 1351/18; Landgericht Stuttgart, Az. 14 O 340/17; Landgericht Ravensburg, Az. 2 O 259/17). Weitere Entscheidungen werden also folgen.

Kostenlose Erstberatung

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf und schicken Sie am besten Ihren Kaufvertrag und den Kreditvertrag zur kostenlosen Erstprüfung. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin. Die Kostendeckungsanfrage bei dem Rechtsschutzversicherer stellt Dr. Schweers für Sie ebenfalls kostenlos.

Verbraucherschützer mit Erfahrung

Rechtsanwalt Dr. Schweers vertrat bereits viele Immobilienkreditnehmer und setzte für sie den Immobilienkredit-Widerruf durch, der rechtlich ähnlich strukturiert ist wie der Diesel-Widerruf. Die Stiftung Warentest führt ihn dort als erfolgreichen Rechtsanwalt. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps bezüglich des Dieselskandals



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