Rechte des Betriebsrats bei Mobbing von Arbeitnehmern

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Wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens gemobbt, kommt dem dortigen Betriebsrat eine zentrale Rolle zu. Als Interessenvertretung der Beschäftigten hat er auch die (psychische) Gesundheit der Arbeitnehmer im Auge zu behalten. Sowohl den betroffenen Beschäftigten als auch dem Betriebsrat selbst stehen daher umfangreiche Rechte zu.

So hat der Betriebsrat einerseits ein Überwachungsrecht dahingehend, ob der Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konsequent einhält. Ist dies nicht der Fall, kann der Betriebsrat eine Beanstandung aussprechen und auf Abhilfe drängen.

Darüber hinaus verfügt der Betriebsrat über ein umfassendes Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Maßnahmen, die den Schutz der auch psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer betreffen. Einseitige Maßnahmen sind dem Arbeitgeber verwehrt. Stimmt der Betriebsrat nicht zu, kann die Einigungsstelle nach § 76 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes angerufen werden.

Zudem existieren noch Unterrichtungsrechte und Beratungsrechte, wonach der Arbeitgeber den Betriebsrat zuvor anhören und dessen Rat einholen muss.

Doch auch der Arbeitnehmer selbst kann gegenüber dem Betriebsrat aktiv werden. Idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung steht ihm ein sogenanntes Beschwerderecht nach § 84 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes zu. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs (also zumeist dem Betriebsrat) zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Von den dort genannten Benachteiligungen ist also unter anderem sowohl das Mobbing (Psychoterror durch Kollegen) als auch Bossing (Schikane durch den Vorgesetzten) umfasst.

Rechtsanwalt Bürgler ist auf die Beratung bei psychischen Belastungssituationen im Arbeitsverhältnis spezialisiert und steht Ihnen im Rahmen einer umfassenden Erstberatung gerne zur Verfügung.


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