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Rechte des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall - was Sie unbedingt wissen sollten!

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Ein Verkehrsunfall ereignet sich meist plötzlich und unerwartet - es kann jeden treffen. Dann ist es wichtig zu wissen, welche Rechte einem als Geschädigten zustehen und wie man sich richtig verhält, ohne seine Ansprüche zu gefährden.

Sollte Sie am Unfall Ihrer Ansicht nach keine Schuld treffen (z. B. Auffahrunfall, Vorfahrtsverletzung, Rotlichtverstoß, etc.) ist es sinnvoll, bereits an der Unfallstelle den Unfallhergang kurz und prägnant schriftlich festzuhalten und den Unfallgegner unterzeichnen zu lassen; ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis muss hier nicht beinhaltet sein - besser ist die wertungsfreie Dokumentation des reinen Unfallhergangs oder gleich ein Anruf bei der Polizei mit der Bitte um Aufnahme des Unfalls. Dies erspart Ihnen spätere Beweisprobleme.

Danach sollten Sie bei Schäden, welche nicht gänzlich unerheblich sind, möglichst bald Kontakt mit einem verkehrsrechtlich versierten Anwalt aufnehmen, damit „die Weichen" von Anfang an richtig gestellt werden. Die Haftpflichtversicherungen versuchen in letzter Zeit verstärkt, den Schaden direkt mit den Geschädigten abzuwickeln und sowohl Gutachter als auch Anwälte aus der Schadensregulierung herauszuhalten - aus gutem Grund, denn auf diese Weise erhalten die Geschädigten oftmals nicht alle ihnen zustehenden Schäden erstattet.

So nehmen die Versicherungen z. B. bei der sog. „fiktiven Abrechnung" (Abrechnung der Netto-Reparaturkosten nach Gutachten ohne Durchführung der Reparatur) zumeist erhebliche Abzüge vor, obwohl bei max. 3 Jahre alten oder stets „scheckheftgepflegten" Fahrzeugen nach der Rechtsprechung des BGH der volle Netto-Betrag laut Sachverständigengutachten zu erstatten ist. Auch bei der Wertminderung oder einer Nutzungsausfallentschädigung wird die Versicherung in der Regel nicht freiwillig regulieren. Werden diese Positionen nicht ausdrücklich geltend gemacht, fallen diese schlichtweg unter den Tisch und der Geschädigte verzichtet unwissentlich auf teils mehrere hundert Euro Schadensersatz.

Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (ab ca. 750,00 €) hat der Geschädigte das Recht, einen Gutachter seiner Wahl mit der Schadensfeststellung zu beauftragen, was aus anwaltlicher Sicht - zumindest bei unverschuldeten Unfällen - regelmäßig empfohlen wird; der Geschädigte muss sich nicht auf den von der Versicherung angebotenen Gutachter verweisen lassen.

Besondere Vorsicht ist auch bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens geboten. Wer nicht selbst draufzahlen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass eine Anmietung zum „Normaltarif" erfolgt; selbstverständlich erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsrechtsanwalt alle nötigen Informationen, weshalb sich eine entsprechende Konsultation möglichst frühzeitig empfiehlt.

Übrigens:

Die Rechtsanwalts- und Gutachterkosten sind bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Versicherung zu erstatten und ist dann letztlich für den Geschädigten kostenfrei!


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