Rechtliche Rahmenbedingungen zur Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen

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Die wachsende Präsenz von Kryptowährungen im globalen Finanzmarkt hat zunehmend die Aufmerksamkeit der Strafjustiz auf sich gezogen. Dies betrifft insbesondere die Einziehung und Beschlagnahme von Vermögenswerten im Rahmen von Strafverfahren, welche sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte betreffen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bieten die §§ 73 ff. StGB, die die Abschöpfung von durch Straftaten erlangten Vermögensvorteilen regulieren. Ziel dieser Vorschriften ist es, kriminellen Akteuren den finanziellen Anreiz zu nehmen und das Prinzip zu stärken, dass sich Verbrechen nicht lohnen sollen.

Rechtliche Einordnung von Kryptowährungen

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Monero rücken immer häufiger in den Fokus von Ermittlungen. Obwohl die rechtliche Definition von Kryptowährungen noch Fragen aufwirft, hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen, darunter der Beschluss vom 27. Juli 2017 (1 StR 412/1) und der Beschluss vom 22. September 2022 (3 StR 175/22), klargestellt, dass Kryptowährungen, sofern sie durch Straftaten erlangt wurden, der Einziehung unterliegen. Dies eröffnet Möglichkeiten für geschädigte Unternehmen, von Einziehungsentscheidungen zu profitieren; zudem gewährt § 459h StPO den Geschädigten einen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat.

Praktische Umsetzung und Fallbeispiele

Ein konkretes Beispiel für die Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist die Rahmenvereinbarung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit einem privaten Bankhaus Ende 2021. Diese ermöglicht den Verkauf beschlagnahmter oder durch Straftaten erlangter Kryptowährungen durch freihändigen Verkauf. Ein bemerkenswerter Fall war die Beschlagnahme von über 2.200 Bitcoins und weiteren Kryptowährungen im Gesamtwert von nahezu 100 Millionen Euro, die die Bedeutung und den Umfang der Praxis der Einziehung verdeutlicht.

Dringlichkeit für Geschädigte

Für Geschädigte von Vermögensdelikten, insbesondere im Zusammenhang mit Kryptowährungen, ist schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung. Täter versuchen häufig, die Spuren ihrer illegalen Gewinne durch den Umtausch in Kryptowährungen zu verwischen, um die Nachverfolgung zu erschweren. Hier bieten Kryptobörsen, die eine Nutzerverifizierung verlangen, potenzielle Ansatzpunkte für strafrechtliche Ermittlungen.

Art der Einziehung

Die Art der Einziehung, ob als Originaleinziehung nach § 73 StGB oder als Wertersatzeinziehung nach § 73c StGB, hängt davon ab, ob der Tatertrag noch in seiner ursprünglichen Form vorhanden ist. Die BGH-Entscheidungen verdeutlichen, dass Kryptowährungen, die direkt aus Straftaten stammen, eingezogen werden können. Dies zeigt die rechtliche Anerkennung von Kryptowährungen als Vermögenswerte, die der Einziehung unterliegen.

Die Rolle von Anwälten

Angesichts der komplexen und dynamischen Natur dieses Rechtsgebiets ist professionelle anwaltliche Unterstützung unerlässlich. Anwälte sind nicht nur wichtig, um die Rechte der Geschädigten und Beschuldigten zu verteidigen, sondern auch, um durch fundierte rechtliche Beratung und strategische Planung die bestmöglichen Ergebnisse in diesen komplexen Fällen zu erzielen. Die rechtlichen und technischen Herausforderungen, die mit der Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen verbunden sind, erfordern ein tiefes Verständnis sowohl der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der technologischen Aspekte dieser digitalen Assets.


Bei allen Fragen rund um Kryptowährung stehe ich als Fachanwältin gerne zur Verfügung.

Foto(s): @orlowa


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