Rechtliche Vorsorge in Corona-Zeiten noch dringender

  • 1 Minuten Lesezeit

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Unabhängig von der Corona-19-Epidemie, aber in dieser erst recht sollte jede/ jeder Volljährige jetzt prüfen, ob bereits getroffene Vorsorgemaßnahmen tatsächlicher und rechtlicher Art bei schwerer Krankheit und Unfall im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit ausreichen.  Die Vorsorgemaßnahmen sollten und müssen, und nun auch im Hinblick auf Folgen einer Covid-19-Erkrankung, voll umfänglich den persönlichen Vorstellungen  entsprechen und im Ernstfall umgesetzt werden können.  Rasches rechtliches Vorsorgehandeln ist ferner geboten, wenn bisher überhaupt noch keine Festlegungen zur rechtlichen Vorsorge getroffen wurden: Fehlen  Vorsorgeregelungen oder sind diese nicht konkret genug, treffen  bei eigener Entscheidungsunfähigkeit dann  ggf.  fremde Personen oder Gerichte u.U. lebenswichtige Entscheidungen für den Erkrankten.

Das Thema rechtliche Vorsorge ist komplex und kompliziert. Fragen, die lebensentscheidend sein können, sind zu klären. Zu prüfen und zu entscheiden ist, für welche Lebenssituation welche Vorsorge ergriffen werden soll. Grundlegende Instrumente der rechtlichen Vorsorge sind  Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Diese müssen den Willen der/des Verfügenden klar, konkret, rechtssicher  und umfassend formulieren. Fehler wie pauschale Formulierungen oder ungenügende  Aussagen zu bestimmten Situationen und Fragen sind unter allen Umständen zu vermeiden.


Zusätzliche Verfügungen für bestimmte Behandlungswünsche bei schweren Krankheiten sind denkbar. Für den möglichen Fall einer schweren COVID-19-Erkrankung kann eine eigenständige Ergänzung zu der Patientenverfügung oder eine Anpassung der Patientenverfügung in Betracht kommen. Darin können  für den Fall eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufs  u.a.  Festlegungen positiver oder negativer Art getroffen werden

  • zur    Verlegung  in ein Krankenhaus (und dort z.B. invasive oder    nichtinvasive Beatmung),

        
  • Dialyse,        

        
  • Wiederbelebung.

 

Wir bieten Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema rechtliche Vorsorge an. Schritt für Schritt werden die umfangreichen Fragenbereiche geklärt bis hin zur Erstellung  der individuellen Vorsorgeverfügungen.

Foto(s): John M. John

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Tobias Czeckay

Beiträge zum Thema