Rechtsanwälte erzielen hohe Schadensersatzsumme für Medizingeschädigten

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Landgericht Hagen - vom 09. Januar 2011
Fehlerhafte Injektion - Arthrose im linken Sprunggelenk 
LG Hagen, Az. 9 O 57/06

Chronologie:

Die seinerzeit 13 Monate alte Klägerin entwickelte nach einer Penicillinspritze ins Gesäß zunehmend Gangstörungen. Nachdem sich der Zustand immer weiter verschlechterte, und der linke Fuß in Spitz- und Valgusstellung nahezu versteifte, waren operative Eingriffe erforderlich. Zwischenzeitlich drohte sogar die Amputation.

Die Klägerin erreichte bereits im Jahre 1978 ein obsiegendes Urteil gegen den Behandler. Nunmehr war der aus dem zugesprochenen Feststellungsanspruch entstandene und noch entstehende materielle Schaden Gegenstand eines weiteren gerichtlichen Verfahrens vor dem LG Hagen. Dieses war erforderlich geworden, da sich der Haftpflichtversicherer des Behandlers auf den Standpunkt gestellt hatte, die jetzt eingetretenen weiteren Gesundheitsschäden seien nicht Folge des Behandlungsfehlers. 

Nach nahezu vier Jahren Verhandlungsdauer kann sich die heute bei Paris lebende Geschädigte über eine weitere pauschale Gesamtabgeltung von 200.000,- Euro freuen.


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