Rechtsanwälte informieren zu den aktuellen Zahlungsaufforderungen der Lease Trend AG

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Ungeprüfte Zahlung in vielen Fällen nicht ratsam

München, 19.10.2015: In den vergangen Tagen wurden zahlreiche Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, von der Lease Trend AG unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung eines angeblich negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert.

Aufgrund der Vielzahl der an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zur Prüfung hereingereichten Aufforderungsschreiben wird davon ausgegangen, dass es sich um eine großangelegte Aktion der Lease Trend AG zur Eintreibung der bereits vor mehreren Jahren ermittelten negativen Kapitalsalden handelt.

Betroffenen Anlegern ist aber, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin, dringend anzuraten, diese behaupteten Forderungen der Lease Trend AG nicht ungeprüft zu bedienen. Zunächst sollte, so der Jurist weiter, grundsätzlich geprüft werden, ob und inwieweit die behaupteten Forderungen der Lease Trend AG berechtigt und durchsetzbar sind.

In vielen Fällen ist nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte den Anlegern nicht einmal bekannt, wie sich der behauptete Zahlungsbetrag konkret zusammensetzt und wie dieser ermittelt wurde. In einzelnen Fällen könnten die Forderungen auch bereits verjährt sein. Zudem spricht einiges dafür, dass gegen die behaupteten Forderungen mit Schadenersatzansprüchen aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der fehlerhaften Anlageberatung aufgerechnet werden kann, sofern der Anleger zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs nicht über sämtliche Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt worden war.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger vor Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung regelmäßig auf Verlustrisiken bis hin zum Totalverlustrisiko, auf die fehlende bzw. eingeschränkte Handelbarkeit und/oder auf das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können bzw. ein Auseinandersetzungsguthaben auch zu Nachzahlungen führen kann, hingewiesen werden. Die Lease Trend AG muss sich vorliegend grundsätzlich auch eine fehlerhafte Beratung zurechnen lassen, die von einem Dritten, wie beispielweise einer Beratungsgesellschaft oder einem freien Berater, durchgeführt wurde.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der Lease Trend AG sowohl Schadenersatzansprüche gegen die Lease Trend AG betreffend als auch im Hinblick auf die Abwehr von Forderungen der Lease Trend AG.

Pressekontakt:

Dr. Henning Leitz

CLLB Rechtsanwälte


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