Rechtsverletzungen in Zeiten von Corona: kostenlose Rechtsberatung

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Überall bleiben Theater und Kinos geschlossen: Kulturschaffende und -unternehmen stehen vor riesigen existentiellen Problemen. Aber auch Gewerbebetriebe dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Tanzlustbarkeiten, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Unternehmen, ebenso wie Vergnügungsstätten, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Bildungseinrichtungen in privater Trägerschaft; die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt.

Wird die Totalblockade nicht bald beendet, droht eine historische Kernschmelze in der deutschen Wirtschaft. Die Bundesregierung unternimmt in dieser Krise zwar alles Mögliche, um Künstlerinnen und Künstler sowie Gewerbetreibende zu unterstützen und die Zukunft der Kultureinrichtungen zu sichern. Doch diese kurzfristigen Maßnahmen sind möglicherweise nur eine Kleinigkeit im Vergleich zu dem, was an Tiefenschaden in der deutschen Wirtschaft und im sozialen Gefüge des Landes droht, wenn der Shutdown verlängert würde.  

Es droht eine Kettenreaktion mit gewaltigen Schäden. Produktionsnetzwerke kollabieren, Lieferketten reißen, Einzelpersonen, Kleinunternehmen und Mittelständlern werden insolvent. Jede Pleite kann ein Folgeproblem bei Lieferanten, Gläubigern und Kunden erzeugen, die dadurch ihrerseits Probleme bekommen. Und wenn Start-ups im Shutdown eingehen, wird das kreative Potenzial zerstört: Mit jedem Unternehmen stirbt auch Wissen und Wertschöpfung.

Um einen ökonomischen und sozialen Zusammenbruch zu verhindern, sind letztlich die Kulturschaffende und -unternehmen auf sich selbst gestellt. Insoweit gilt, dass ein Schmetterlingsflugschlag ein Tornado verursachen – aber eben auch verhindern kann: Jetzt ist Erfindergeist gefragt! Und auch wenn das soziale Leben, der reale Kontakt zu Menschen, Kulturerlebnisse, echtes Theater fehlt, verursacht Corona Nebenwirkungen, die auf einen grundlegenden Wandel der Gesellschaft hindeuten: Die (Kreativ-) Wirtschaft wird in die digitale Zukunft befördert.

Im Zeitalter digitaler Medien wird allerdings die Begeisterung über die bunte Vielfalt der Quellen von der Ungewissheit getrübt, etwa inwieweit man dabei das geltende Recht verletzt. Wie gestalte ich meinen Onlineshop sicher? Welche AGB-Regeln sind zulässig? Wie sieht es aus mit Datenschutz? Und wer etwas im Internet verkauft, wird früher oder später mit einer schlechten, beziehungsweise unfairen Bewertungen rechnen müssen. Die Liste, mit denen sich Urheber- und Medienrechtsanwälte im gewerblichen Bereich auseinandersetzen ist lang. 

Jüdemann Rechtsanwälte beraten seit vielen Jahren Unternehmen und Einzelpersonen umfassend im sog. gewerblichen Rechtsschutz, im Medienrecht und Urheberrecht sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts in Berlin und deutschlandweit. Zu diesen Rechtsgebieten gehören das Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), Internetrecht, das Fotorecht, das Bildrecht, die Persönlichkeitsrechte, das Medienrecht, das Presserecht, das Markenrecht, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmern und Personen im Strafrecht, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Musikrecht – auch da Rechtsanwalt Jüdemann ein eigenes Label geführt hat und Musiker ist.

Wegen den schwerwiegenden Folgen der Corona-Krise für alle Teile der Kreativwirtschaft bieten wir ab sofort bis auf Weiteres kostenlose Beratung zu allen Fragen des Vertragsrechts, des Medienarbeitsrechts und zum Urheber- und Medienrecht, Intellectual Property (Marken, Designs etc.) an. Die Beratung erfolgt telefonisch, Verträge können per E-Mail als PDF eingereicht werden.

IP - IT - STRAFRECHT

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Ihr Rechtsanwalt Jüdemann



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