Rechtsvorteil Widerrufsjoker beschert Verbrauchern Geld

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Sogenannte Widerrufsjoker trotz Gesetzesänderung einsetzbar

Noch immer besteht der Widerrufsjoker als Vorteil rechtlicher Sicht für tausende Verbraucher in Deutschland – und zu Ungunsten vieler Kreditinstitute. Mit dem Begriff Widerrufsjoker ist das Recht gemeint, trotz vermeintlichem Verstreichen der Frist das Widerrufsrecht ausüben zu dürfen. Auch Jahre nach Abschluss eines Darlehensvertrags, bspw. eines Immobilienkredits, kann dieser noch widerrufen werden.

Eine Gesetzesänderung, die am 1. April 2016 in Kraft trat, sah ein Ende dieses „ewigen“ Widerrufsrechts vor. Zwecks Rechtssicherheit für Banken und andere darlehensgebenden Institute sollte der Widerrufsjoker am 21. Juni 2016 erlöschen. Doch erloschen ist das Recht zum „ewigen“ Widerruf nur bei Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Ältere Darlehen, also alle, die seit Mitte/Ende 2010 aufgenommen worden sind, könnten noch heute widerrufen und dadurch eine enorme Summe Geld gespart werden.

Warum den bewährten Darlehensvertrag heute noch widerrufen?

Das Ausspielen des Widerrufsjokers kann sich lohnen. Ein Blick in die Kreditlandschaft 2016 wirkt erklärend: Momentan befindet sich die Finanzwirtschaft in Deutschland und Europa in einem Zinstief; nie war es günstiger, ein Darlehen aufzunehmen. Im Vergleich zu den Krediten von vor wenigen Jahren sind die Zinssätze um einige Prozentpunkte gefallen und auch viele Gebühren sind unter heutigen Konditionen nicht mehr existent.

Im Lichte der Gegenwart erscheinen die älteren Kredite teuer und unvorteilhaft.

Eine stets bestehende Möglichkeit, die wesentlich besseren, gegenwärtigen Konditionen auszunutzen, ist die sogenannte Umschuldung. Das Prinzip ist simpel: Man trennt sich vom alten Darlehen und nimmt ein neues auf, zahlt fortan weniger Zinsen und spart so monatlich Geld.

Widerrufsjoker statt Kündigung und Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Umschuldung setzt natürlich die Möglichkeit voraus, sich vom Altkredit trennen zu können. Grundsätzlich steht Verbrauchern ein Kündigungsrecht zu. Bei einer Kündigung muss der Darlehensnehmer jedoch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichten. Diese als Ausgleichszahlung für ausbleibende Einnahmen gedachte Summe ist im Regelfall nicht zu unterschätzen, sodass sich die Umschuldung häufig gar nicht lohnt.

Anders beim Widerrufsjoker. Sobald der Kunde den Widerruf des alten Kreditvertrages erklärt, wird eine Rückabwicklung vorgenommen. Alle eingezahlten Raten und Zinsen werden an den Darlehensnehmer zurückerstattet. Zugleich muss natürlich das Darlehen zurückgezahlt werden, doch mit dem neuen und günstigen Kredit ist das problemlos möglich.

Kurzum, mit Hilfe des Widerrufsjokers kann man eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung vornehmen und von der aktuellen Lage profitieren. Nicht selten konnten unsere Mandanten dadurch fünfstellige Geldbeträge sparen.

Wer ist zum Widerrufsjoker berechtigt?

Jeder Verbraucher, der zwischen 2010 und 2016 einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, könnte Inhaber des „ewigen“ Widerrufsrechts sein. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Kreditinstitut in den Vertragsunterlagen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Fehlerhaft ist eine Belehrung, wenn sie dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot (§ 355 Abs. 2 BGB a. F.) nicht entspricht, bzw. gegen es verstößt. Das ist insbesondere bei unpräzisen Formulierungen, verwirrenden und irrelevanten Zusätzen und unzulässigen Fußnoten sowie Missachtung der Formerfordernisse der Fall. Der BGH hat in tausenden Fällen erklärt, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Frist zum Widerruf nicht einsetzt, die Berechtigung also „ewig“ fortbesteht.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung des Vertrages!

Ob noch immer das Recht zum Widerruf besteht, kann nur ein erfahrenes und juristisch professionelles Auge beurteilen. Nicht jeder anerkannte Fehler macht den gesamten Vertrag widerrufbar, jeder Fall muss einzeln geprüft werden.

Die Kanzlei Werdermann |  von Rüden bietet allen möglicherweise zum Widerruf Berechtigten eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf ein Bestehen des Widerrufsjokers an. Unsere Experten beraten Sie ehrlich, freundlich und gekonnt!

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