Regionale Anwaltskammer Mostar

  • 2 Minuten Lesezeit

Die regionale Anwaltskammer Mostar hat die Eigenschaft einer juristischen Person und hat ihren Hauptsitz in Mostar, die Adresse ist Kralja Zvonimira 17/I Bosnien und Herzegowina.

Die regionale Anwaltskammer Mostar, hat aufgrund des Artikels 15. des Gesetzes über die Advokatur der Föderation Bosnien und Herzegowinas (FBiH), auf der konstituierten Versammlung am 11.07.2002, ihr Statut begründet, das die Organisation und Arbeitsart dieser Anwaltskammer festschreibt.

Die Organe der regionalen Anwaltskammer Bihac sind: die Vollversammlung, Verwaltungsvorstand, Präsident und sein Stellvertreter, Disziplinargericht, Disziplinarrat und der Aufsichtsrat.

Die Pflichten des Anwalts gegenüber seinen Mandanten sind Loyalität, Vertrauen, Fleiss, der Anwalt muss das nach bestem Gewissen seinen Mandanten vertreten. Der Anwalt kann frei entscheiden, ob er einen Mandanten vertritt, ohne dabei nach Geschlecht, National-, Rassen-, Sprachzugehörigkeit zu entscheiden oder sich von politischen Überzeugungen, der Abstammung oder vom Sozialstatus beeinflussen zu lassen. Der Anwalt kann die Vertretung eines Mandanten ablehnen nur aus Gründen, die im Gegensatz mit dem Kodex und anderen rechtlichen Akten stehen, oder wenn er nach seiner Einschätzung glaubt, dass er den Fall nicht erfolgreich beenden kann oder, wenn er nicht kompetent für dieses Gebiet ist. Der Anwalt ist verpflichtet seinen Mandanten rechtzeitig über die Gründe seiner Ablehnung zu informieren. Insofern der Anwalt feststellt, dass der Mandant nicht der Wahrheit entsprechende Fakten darlegt oder nicht die finanziellen Mittel für das Honorar des Anwalts hat, kann dieser den Fall ablehnen.

Mostar ist die größte Stadt der Herzegowina, des südlichen Teils von Bosnien und Herzegowina, sowie die sechstgrößte Stadt des Landes. Sie ist die Hauptstadt des Kantons Herzegowina-Neretva der Föderation Bosnien und Herzegowina und hat etwa 113.000 Einwohner, wovon etwa 75.000 Einwohner in der eigentlichen Stadt wohnen.

Außer der Kernstadt Mostar umfasst das Stadtgebiet folgende Orte: Bačevići, Banjdol, Blagaj, Bogodol, Buna, Cim, Čule, Dobrč, Donja Drežnica, Donji Jasenjani, Dračevice, Gnojnice, Goranci, Gornja Drežnica, Gornje Gnojnice, Gornji Jasenjani, Gubavica, Hodbina, Humilišani, Ilići, Jasenica, Kamena (teilweise), Kokorina (teilweise), Kosor, Kremenac, Krivodol, Kružanj, Kutilivač, Lakševine, Malo Polje, Miljkovići, Orlac, Ortiješ, Pijesci, Podgorani, Podgorje, Podvelež, Polog, Potoci, Prigrađani, Rabina (teilweise), Raška Gora, Raštani, Ravni, Rodoč, Selište, Slipčići, Sovići, Sretnice, Striževo, Vihovići, Vojno, Vranjevići, Vrapčići, Vrdi, Zijemlje (teilweise), Željuša, Žitomislići und Žulja.

Verkehr

Die erste Bahnstrecke durch Mostar war die von Österreich-Ungarn errichtete schmalspurige Narentabahn (760 mm Spurweite) von Metković nach Sarajevo. Sie wurde mit der Eröffnung der normalspurigen Neubaustrecke Sarajevo–Ploče im November 1966 stillgelegt. Diese wird derzeit von täglich je zwei Personenzugpaaren zwischen Sarajevo und Ploče bzw. Čapljina befahren. Der Bahnhof von Mostar liegt im Osten der Stadt.

An das Fernstraßennetz ist Mostar mit der Magistralstraße M-17 angebunden. Mit dem Flughafen Mostar verfügt die Stadt auch über einen internationalen Verkehrsflughafen, etwa sechs Kilometer südlich des Stadtzentrums gelegen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Beiträge zum Thema