Reise Norwegen, Schottland & Dänemark 2 mit AIDAluna: Routenänderung wegen Wetter führen immer zu Minderung

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Die Passagiere auf der AIDAluna konnten ihre achttägige Kreuzfahrt mit dem Titel „Norwegen, Schottland & Dänemark 2“ vom 08.10.2023 bis zum 16.10.2023 leider nicht genießen. Denn von der geplanten Reise blieb aufgrund des Wetters so gut wie nichts mehr übrig. Nur einer der fünf Zielhäfen konnte angelaufen werden. Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. In diesen Fällen bestehen jedoch klare Ansprüche auf eine Reisepreisminderung. Betroffene sollten sich daher nicht mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen.


Voller Vorfreude gingen die Kreuzfahrer am 08.10.2023 in Kiel an Bord der AIDAluna. Mit Haugesund, Lerwick, Aberdeen und Aarhus standen ebenso interessante wie sehenswerte Ziele auf dem Programm. Doch die Vorfreude währte nicht lange. Gleich zu Beginn ihrer Reise „Norwegen, Schottland & Dänemark 2“ erhielten die Gäste der AIDluna die Information, dass es zu erheblichen Änderungen des Reisverlaufs kommen wird.


Wetterbedingte Routenänderung auf AIDAluna führt zwingend zu Minderung 


Zunächst wurden die Anlandungen im norwegischen Haugesund und Lerwick auf den Shetland Inseln durch Kristiansand und Newcastle in Großbritannien ersetzt. Im weiteren Verlauf kam es noch zu zwei weiteren Routenänderungen. Auch der Besuch des Hafens von Aberdeen in Schottland wurde gestrichen. Stattdessen nahm AIDAluna Kurs auf Kopenhagen. Doch von dort aus ging es nicht wie zunächst vorgesehen am Sonntag nach Aarhus. Vielmehr wurde den Passagieren mitgeteilt, dass AIDAluna aufgrund einer wetterbedingten Routenanpassung über Nacht im Hafen von Kopenhagen verbleiben würde. Im Ergebnis wurde damit einzig und allein der Hafen von Invergordon planmäßig angelaufen.


In einem solchen Fall liegt eine klare Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur bis zum Beginn der Reise möglich. Auch der Grund für die Routenänderung spielt grundsätzlich keine Rolle. Minderungsansprüche setzen gerade kein Verschulden des Veranstalters voraus. Eine wetterbedingte Routenänderung führt damit immer dazu, dass die Passgiere einen Teil ihres Reisepreises zurückbekommen. Außerdem entfällt oft auch ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen.


Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend


Nach unserer Auffassung sollten betroffene Kreuzfahrer aufgrund der Routenänderungen auf der AIDAluna unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. Natürlich kann Aida nichts für das Wetter. Niemand hat jedoch Geld zu verschenken. Deshalb sollten Reisende sich nicht davon abhalten lassen, berechtigte Ansprüche auch zu verfolgen. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.


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