Renault Bank: Autokredit (Finanzierung) widerrufen und sparen

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Renault Bank muss Widerrufsrecht ggf. noch Jahre später einräumen

Autokredite sind durch die niedrigen Zinsen in den letzten Jahren sehr gefragt gewesen. Jeder, der den Kaufpreis nicht komplett ablösen konnte, nahm die Unterstützung sogenannter Autobanken an. Fast jeder größere Automobilkonzern hat eine hauseigene Bank, die Darlehens- und Leasingverträge mit Kunden schließt.

So gibt es auch bei Renault ein eigenes Kreditinstitut, die Renault Bank. Kunden der Renault Bank könnten nach aktuellen Erkenntnissen in einer rechtlich enorm vorteilhaften Position sein, aus der man leicht Profit schlagen kann. Denn möglicherweise muss die Renault Bank tausenden Kunden noch heute ein Widerrufsrecht zugestehen. Das liegt daran, dass nach Juni 2010 ggf. fehlerhafte Vertragsdokumente genutzt wurden. Die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist setzte dann nicht ein, sodass der Widerruf noch heute möglich ist. Mit dem sogenannten „ewigen“ Widerruf sind enorme finanzielle Chancen verbunden.

„Ewiges“ Widerrufsrecht bei der Renault Bank – worum geht’s?

Das deutsche Zivilrecht schützt Verbraucher besonders. Verbraucher ist jeder, der zu privaten Zwecken tätig wird. Wenn ein Verbraucher einen Kredit aufnimmt, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Das gilt natürlich auch für Autokredite. Über dieses Widerrufsrecht muss der Kunde dann besonders belehrt werden. An die Widerrufsbelehrung hat der Gesetzgeber besondere Anforderungen gestellt, damit jedermann die Information erkennen und verstehen kann. Belehrungen, die den Anforderungen nicht gerecht werden (bspw. weil sie zu undeutlich sind), sind fehler- oder mangelhaft. Folge einer mangelhaften Belehrung ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.

Der Widerruf kann dann quasi „ewig“ erfolgen. Und genau das könnte bei diversen Kreditverträgen der Renault Bank der Fall sein. Durch die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen wären die Kunden dann heute noch berechtigt, den Kredit zu widerrufen. Betroffen könnten Autokredite der Renault Bank sein, die nach Juni 2010 aufgenommen wurden.

Was bringt der Widerruf vom Kredit bei der Renault Bank?

Man mag sich fragen, warum man eigentlich widerrufen soll. Die enormen Vorteile des Widerrufs sind mit einem Blick auf die Rechtsfolge erkennbar. Übt man den Widerruf gegenüber der Renault Bank aus, wird das komplette Geschäft einer Rückabwicklung unterzogen. Das heißt, dass man zunächst einmal das mithilfe des Kredits gekaufte Auto an die Bank herausgeben muss. Zugleich erhält man aber alle Darlehensraten zurück.

Abgezogen wird nur ein kleiner Teil als Nutzungsersatz. Das heißt aber: Man gibt ein jahrelang gefahrenes Auto für fast den vollen Kaufpreis zurück. Bessere Möglichkeiten, einen Gebrauchtwagen zu Geld zu machen, gibt es normalerweise nicht. 

Noch besser ist der „ewige“ Widerruf für Verbraucher, die ihren Autokredit nach Juni 2014 aufgenommen haben. Ab dann darf die Bank gar keinen Nutzungsersatz mehr verlangen. Durch den Widerruf bekommt man also den vollen Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurück. Man ist den Wagen dann quasi kostenlos gefahren. Angesichts des rapiden Wertverlusts von Autos und auch im Hinblick auf die Dieselaffäre ist der „ewige“ Widerruf eine Option, die enorme Vorteile bietet.

Kostenlose Erstberatung bei Werdermann | von Rüden nutzen!

Was ist also zu tun? Jeder, der einen Autokredit bei der Renault Bank oder einer anderen Autobank aufgenommen hat, sollte sich beraten lassen. Voraussetzung für den „ewigen“ Widerruf ist, dass man nach Juni 2010 Kunde geworden ist und eine fehlerhafte Belehrung erhalten hat. Wann das genau der Fall ist, muss individuell untersucht werden. 

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potenziell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte untersuchen Ihre Vertragsunterlagen und geben Ihnen eine Einschätzung, ob der Widerruf heute noch möglich ist, ob er sinnvoll ist und wie viel Sie sparen können. Weitere Informationen auf unserer Kanzleiwebsite, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!


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