Renault Bank: Widerruf kann Kunden viel Geld bringen

  • 2 Minuten Lesezeit

Autokredite bei Renault Bank könnten noch heute widerrufbar sein

Fast jeder große Autokonzern hat inzwischen eine eigene Bank, bzw. einen Financial Service. Diese Institute dienen dazu, Kunden Kredite für den Autokauf zu gewähren. Bei dem französischen Autohersteller Renault heißt dieses Kreditinstitut klassisch Renault Bank. Tausende Verbraucher nehmen jährlich Kredite bei der Renault Bank auf, um sich ihren Autokauf leisten zu können. Was häufig als unliebsame, andauernde Last empfunden wird, kann jetzt enorme Vorteile entfachen. Denn Verbraucher, die nach Juni 2010 einen Autokredit bei der Renault Bank aufgenommen haben, können diesen ggf. noch heute widerrufen. Das ist vor allem besonders, weil das Widerrufsrecht einer 14 tägigen Frist unterliegt. Aufgrund von Fehlern seitens der Bank könnte diese Frist aber nie zu laufen begonnen haben. Dann ist der Widerruf noch heute möglich, man spricht auch vom „ewigen“ Widerruf.

Welche Vorteile bringt der „ewige“ Widerruf bei der Renault Bank?

Wer noch heute widerrufen kann, kann vor allem eins: Geld sparen! Wenn man das „ewige“ Widerrufsrecht ausübt, wird das gesamte Geschäft einer Rückabwicklung unterzogen. Beim finanzierten Autokauf heißt das, dass der Kunde alle je gezahlten Finanzierungsraten zurück erhält. Gleichzeitig muss er das Auto an Renault, bzw. die Renault Bank herausgeben. Die Bank kann für Verschleiß und gefahrene Kilometer Nutzungsersatz verlangen. Dennoch: Die Rückgabekonditionen beim Widerruf sind in der Regel wesentlich besser als ein etwaiger Verkauf des Autos. Man erhält den fast vollen (bisher) gezahlten Kaufpreis für ein ggf. Jahre altes Fahrzeug.

Noch besser stehen Renault Kunden dar, die ihren Kredit nach Juni 2014 aufgenommen haben. Denn ab dann ist es nicht mehr zulässig, beim Widerruf Nutzungsersatz zu verlangen. Infolge des Widerrufs gibt man also das Fahrzeug zurück und erhält den vollen (bisher) gezahlten Preis. Ohne Abzüge. Man ist das Auto dann quasi kostenlos gefahren. Es gibt wohl kaum eine bessere Methode, ein bereits gefahrenes Auto in viel Geld zu verwandeln. Vor allem angesichts drohender Beschränkungen für Diesel-Fahrzeuge kann der Widerruf sehr hilfreich sein!

Wer hat das „ewige“ Widerrufsrecht bei der Renault Bank?

Grundsätzlich könnte jeder Verbraucher, der nach Juni 2010 einen Autokredit aufgenommen hat, betroffen sein. Verbraucher ist jeder, der das betreffende Geschäft zu überwiegend privaten Zwecken getätigt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass die Autobank fehlerhafte Dokumente, genauer gesagt Belehrungen verwendet hat. Das ist nicht unwahrscheinlich! Jeder Verbraucher erhält eine Widerrufsbelehrung, diese soll ihn vollumfänglich und verständlich über sein Widerrufsrecht informieren. Bei der Renault Bank könnten diese Belehrungen fehler- bzw. lückenhaft gewesen sein. Folge wäre, dass die Widerrufsfrist nicht einsetzt. Der Widerruf ist dann noch heute möglich!

Kostenlose Erstberatung bei Werdermann | von Rüden sichern!

Wann eine Belehrung fehlerhaft ist, wann der Widerruf möglich ist und ob er sich lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Fest steht, dass tausende Verbraucher betroffen sein könnten. Dadurch lässt sich viel Geld sparen! Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen, die nach Juni 2010 einen Autokredit aufgenommen haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unsere Anwälte überprüfen Ihren Vertrag und analysieren Ihre Chancen und eine etwaige Ersparnis! Weitere Informationen auf der Kanzleiseite, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten