Restschuldversicherung: eine sinnvolle Investition?

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Eine Restschuldversicherung soll dem Verbraucher die Sorgen bei der Aufnahme von Darlehen nehmen. Oft kommt die Frage auf, was mit der Restschuld passiert, wenn Verbraucher durch einen Todesfall oder eine Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, das Darlehen zu tilgen. Wohl niemand möchte seinen Angehörigen die Last der Abbezahlung eines fremden Darlehens aufbürden. Die Restschuldversicherungen sollen dabei Abhilfe schaffen, versprechen die Banken. Aber dabei nutzen Banken und Versicherer die Sorgen der Verbraucher nur zu ihrer Profitsteigerung – uns sind von daher Restschuldversicherungen schon lange ein Dorn im Auge!

Was Restschuldversicherungen sind

Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine Versicherung auf den Darlehensnehmer (also des Verbrauchers) für den Fall des Todes, einer Krankheit oder von Arbeitslosigkeit. Unter diesen Umständen kann der Verbraucher das Darlehen nicht oder nur sehr erschwert tilgen. Die Restschuldversicherung soll hier Abhilfe verschaffen, weshalb Kreditinstitute die Restschuldversicherung gerne auch als Kreditsicherheit zu dem bestellten Darlehen nehmen.

Die Versicherungsprämie samt den Vermittlungskosten wird zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung fällig. Damit erhöht sich folglich die Gesamtdarlehenssumme.

Zudem wird auch der Beitrag zur Restschuldversicherung verzinst. Es handelt sich nicht um einen zinsfreien Beitrag, sodass die Kosten für die Versicherung nicht nur der einmalige Beitrag, sondern auch die zusätzlichen Zinsen sind. Auf unserer Homepage stellen wir Ihnen eine Beispielrechnung zur Verfügung!

Vorteile der Restschuldversicherungen

Mit der Restschuldversicherung sichert sich der Darlehensnehmer dagegen ab, dass die Tilgung zu einem finanziellen Ruin führt. Gerade bei hohen Darlehenssummen kann eine nicht mögliche vollständige Tilgung durch eine Restschuldversicherung ausgeglichen werden. Besonders bei Immobiliardarlehen scheint dies verlockend, da über einen langen Zeitraum hinweg ein tendenziell sehr hohes Darlehen aufgenommen wird. Hier sind die Kosten einer Restschuldversicherung teils geringer als bei Ratenkreditverträgen.

Nachteile der Restschuldversicherungen

Deutlicher als die Vorteile zeigen sich jedoch die Nachteile. Neben den bereits erwähnten höheren Kosten bei Ratenkreditverträgen ermöglichen zahlreiche Ausschlussklauseln den Kreditinstituten, im Versicherungsfall nicht zu zahlen. Somit können Verbraucher die teuer bezahlte Versicherung oft nicht in Anspruch nehmen. Insbesondere Warte- und Karenzzeiten stellen ein Problem dar. Unter Umständen zahlt die Versicherung weder, wenn der Versicherungsnehmer ein Jahr nach Abschluss verstirbt, noch wenn der Versicherungsnehmer erst ein Jahr arbeitsunfähig ist (jeweils Beispieldaten). Des Weiteren wird die Restschuldrate nicht im Effektivzins angegeben, sodass sich dieser immens erhöht. Zu guter Letzt können die Restschuldversicherungen nur vom Versicherungsnehmer ordentlich gekündigt werden, nicht aber von den versicherten Personen.

Kündigung von Restschuldversicherungen

Eine Restschuldversicherung können Sie kündigen. Entweder steht Ihnen dabei ein vertragliches oder ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Das vertragliche Recht haben Sie direkt mit dem Versicherer vereinbart, das gesetzliche Recht steht Ihnen aus den Vorschriften des BGB zu. Im Fall der Kündigung erhalten Sie als Einmalbetrag Ihre anteilig nicht verbrauchte Versicherungssumme zurück.

Bei der Kündigung von Restschuldversicherungen müssen Sie zunächst zwischen verbundenen und einzelnen Verträgen differenzieren. Verbundene Verträge können Sie nur zusammen mit dem Darlehen kündigen. Das kann unangenehme Folgen haben, wenn Sie die Refinanzierung noch nicht aufbringen können. Einfacher ist es, wenn Sie Einzelverträge haben. Dann können Sie die Restschuldversicherung unabhängig vom Darlehen kündigen. Aber Achtung! Viele Kreditinstitute neigen dazu, bei einer fehlenden Restschuldversicherung das Darlehen zu kündigen oder mit höheren Zinsen zu versehen, weil der Bank angeblich die nötige Sicherheit fehlt. Lassen Sie dies unbedingt anwaltlich überprüfen, es bestehen nämlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Aktionen.

Widerruf von Restschuldversicherungen

Sie können Ihre Restschuldversicherung auch widerrufen. Für Versicherungsverträge gilt das Widerrufsrecht grds. binnen 1 Monat nach Vertragsschluss. Wurden Sie fehlerhaft oder überhaupt nicht belehrt, setzt die Widerrufsfrist nicht ein. Im Fall des Widerrufs der Restschuldversicherung erhalten Sie neben dem Einmalbetrag der anteilig nicht verbrauchten Versicherungssumme auch teilweise gezahlte Zinsen zurück.

Bei dem Widerruf von Restschuldversicherungen gilt ebenfalls der Unterschied zwischen verbundenen und einzelnen Verträgen. Zudem müssen Sie hierbei auch die folgenden Schritte der Kreditinstitute einkalkulieren und sich ggf. an einen Anwalt wenden.

Sittenwidrigkeit von Restschuldversicherungen

Überdies ist diskutabel, ob Restschuldversicherungen u.U. sittenwidrig sind. Der BGH urteilte zwar im Jahr 2011 (Urteil vom 29.11.2011, Az.: XI ZR 220/10), dass Restschuldversicherungen zumindest dann nicht rechtswidrig sind, wenn sie freiwillig abgeschlossen wurden. Zwar kann auch das bestritten werden, aber jedenfalls sind unserer Ansicht nach solche Restschuldversicherungen rechtswidrig, die zwingend abgeschlossen werden mussten. Dies hat den Grund, dass der Verbraucher von dem Kreditinstitut nicht in ein Vertragsverhältnis gedrängt werden darf, dass er nicht möchte oder benötigt. Damit wird seine Entscheidungsfreiheit auf ein Minimum reduziert und der Verbraucher in eine Zwangslage gebracht. Sofern Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Restschuldversicherung haben, lassen Sie diese unbedingt überprüfen und holen Sie sich dafür ggf. fachmännische Unterstützung.

Unser Fazit: Wir raten ab!

Nach den vorgestellten Vor- und Nachteilen raten wir Ihnen von Restschuldversicherungen ab. Lediglich in den Fällen, in denen eine ausbleibende Tilgung existenzbedrohend sein kann, kann eine Restschuldversicherung in Betracht gezogen werden. Aber auch dann tendieren wir dazu, eine Lebensversicherung (primär eine Risikolebensversicherung) zu empfehlen. Diese fallen zumeist günstiger aus und bieten oft sogar höhere Versicherungssummen an.

Wer wir sind

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen ist auf Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Benedikt-Jansen ist seit 13 Jahren Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V., einem staatlich anerkannten Verbraucherschutzverband zur Bekämpfung unredlicher Finanzdienstleister (z. B. aus dem Bankensektor, Kapitalanlagesektor, Versicherungen, etc.). Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat seit dem Jahr 2004 zehntausende Fälle rechtsmissbräuchlicher Vertragspraktiken (insbesondere unwirksame Vertragsklauseln) erfolgreich bekämpft. Seit 2010 ist Herr Benedikt Jansen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht. Er verfügt über einen außergewöhnlich umfangreichen Schatz an Erfahrungen auf dem Gebiet des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen er und sein Team Ihnen auf seiner Homepage zur Verfügung.


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