Richtiges Verhalten am Unfallort

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Bei jedem Verkehrsunfall ist die Aufregung groß. Dabei ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren. Gesetzlich sind Sie verpflichtet, mindestens so lange am Unfallort zu bleiben, bis Ihre Personalien und Ihre Unfallbeteiligung festgestellt sind.

Wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verschuldet zu haben, so rufen Sie die Polizei und versuchen, eine Unfallaufnahme durch die Polizei zu erreichen.

Oft ist das nicht möglich. Sichern Sie dann unmittelbar nach dem Unfall Beweise, insbesondere durch Feststellung und Dokumentation der Daten des Unfallgegners (lassen Sie sich Personalausweis und Führerschein zeigen) und seines Fahrzeugs (mindestens das amtliche Kennzeichen), durch Feststellung von Zeugen, durch viele Fotos oder Zeichnungen vom Unfallort. Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, persönliche Angaben und Angaben zum Fahrzeug zu machen, nicht aber zum Unfallhergang und zur Schuldfrage!

Keine spontanen Schuldbekenntnisse, auch nicht gegenüber der Polizei! Sie gefährden sonst nicht nur eigene Ansprüche, sondern auch Ihren Versicherungsschutz. Gemäß Ihres Vertrages mit Ihrer Haftpflichtversicherung haben Sie sich verpflichtet, alles zu unterlassen, was Ihrer Haftpflichtversicherung die Verteidigungsmöglichkeiten einschränken könnte. Akzeptieren Sie nur in ganz eindeutigen Fällen ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dann damit gestehen Sie Ihre Schuld indirekt ein!

Rufen Sie im Zweifel immer unverzüglich (ggf. auch noch an Ort und Stelle) Ihren Anwalt an!

Nehmen Sie keine Angebote von (gegnerischen) Versicherungen an, bevor Sie sich mit Ihrem Anwalt beraten haben. Die (gegnerischen) Versicherungen lassen Ihnen grundsätzlich nur das zukommen, was Sie auch geltend gemacht haben. Aber wissen Sie denn, was Ihnen alles zusteht?


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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