„Risen 3 Titan Lords“ – Abmahnung der .rka Rechtsanwälte

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Die Koch Media GmbH hat die .rka Rechtsanwälte mit der Abmahnung von angeblichen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Risen 3 Titan Lords“ beauftragt. Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen das Spiel mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die .rka Rechtsanwälte die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. In der Erklärung verpflichten Sie sich in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Wie reagiere ich richtig auf die Abmahnung?

Sie sollten keinesfalls Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen. Grund dafür ist, dass jede Ihrer Aussagen nach der Nennung Ihres Aktenzeichens gegen Sie verwendet werden kann. Außerdem kann es sein, dass versucht wird Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Wir empfehlen Ihnen daher, einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und herausfinden, ob Sie überhaupt für die Urheberrechtsverletzung haften und wenn ja, in welcher Höhe. Diese Frage kann nie pauschal beantwortet werden, da sie von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist in jedem Fall sinnvoll, da Sie nur so die Gefahr ausschließen können, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dieses gilt es zu verhindern, da es mit erhöhten Kosten verbunden ist. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte vor Abgabe juristisch überprüft werden. Häufig enthalten die vorformulierten Erklärungen Klauseln, die den Abgemahnten benachteiligen. Es ist deshalb ratsam die Erklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt modifizieren zu lassen. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht verwendet werden. Diese Vorlagen wurden häufig von juristischen Laien verfasst und können daher Ungenauigkeiten enthalten. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Wurden auch Sie von den .rka Rechtsanwälten im Namen der Koch Media GmbH wegen illegaler Verwertung des Computerspiels „Risen 3 Titan Lords“ abgemahnt? Das Team von Abmahnhelfer.de hilft Ihnen! Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte werden Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Überprüfung Ihres persönlichen Falls machen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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