Risiken aus Corona-Hilfen bei M&A-Transaktionen

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Sehr viele Unternehmen haben in den letzten Jahren wirtschaftlich unter der Corona-Krise gelitten und die angebotenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch genommen. Aktuell läuft die Förderung durch die sog. Überbrückungshilfe IV (für Zeiträume bis zum 30. Juni 2022).

In der Praxis hat sich gezeigt, dass auf Verkäuferseite die Auswirkungen eines Unternehmensverkaufs auf die gewährten Zuschüsse zum Teil übersehen oder zumindest nicht korrekt gewürdigt werden, was im Einzelfall zu einer vollständigen Rückzahlung der – oftmals in materieller Höhe – erhaltenen Zuschüsse führen kann. Im Großen und Ganzen sind insbesondere Fälle von Bedeutung und bergen erhebliche Risiken, in denen wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert wurden, bevor der jeweilige Förderungszeitraum abgelaufen war oder der jeweilige Zuschuss bereits vollständig ausgezahlt wurde. Im Hinblick auf die laufenden Zuschüsse aus der sog. Überbrückungshilfe IV kann eine Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen somit bspw. schädlich sein, wenn der Verkauf noch vor dem 30. Juni 2022 erfolgt oder wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle beantragten Mittel ausgezahlt wurden.

Relevant sind diese Risiken jedoch nicht nur für den jeweiligen – von den Zuschüssen begünstigten – Verkäufer selbst, sondern bspw. auch für potentielle Käufer, die dieses Risiko im Rahmen der üblicherweise vorzunehmenden Prüfung (Due Diligence) übersehen oder nicht richtig würdigen. Dass in derartigen Fällen auch immer überprüft werden sollte, ob die einzelnen Zuschüsse zu Recht bezogen wurden oder ob diese im Rahmen der bevorstehenden Schlussabrechnungen (bis zum 31. Dezember 2022) oder ggf. im Rahmen einer späteren Überprüfung (anteilig oder vollständig) zurückzuzahlen sind, versteht sich von selbst.

Im Ergebnis lässt sich somit feststellen, dass durch die – teilweise immensen – Corona-Hilfen das sich hieraus ergebende (Rückzahlungs-)Risiko im Rahmen der rechtlichen Prüfung bei Unternehmenskäufen oftmals unter verschiedenen Blickwinkeln besonders beachtet werden sollten. Die mit der rechtlichen Prüfung betrauten Berater müssen somit zwingend auch vertiefte Kenntnisse der verschiedenen Förderprogramme aufweisen, wenn sie die sich hieraus ergebenden Risiken richtig würdigen wollen. Wurden Corona-Hilfen gezahlt, dürfte somit in vielen Fällen besondere Vorsicht geboten sein. 


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