„Römertopf“ - Abmahnung von Rechtsanwalt Klaus Höbel

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Die Bezeichnung "Römertopf" ist eine geschütze Marke. Die Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG ist laut Abmahnschreiben ausschließliche Lizenznehmerin der Marke und mahnt vorliegend über ihren Rechtsanwalt KlausHöbel eine angebliche Markenrechtsverletzung ab.

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, ein Kochbuch zum Verkauf anzubieten und dabei die geschütze Marke RÖMERTOPF zu nutzen, ohne dass er hierfür eine erforderliche Lizenz besessen haben soll. Daher liege in der Verwendung des Markennamens eine Markenrechtsverletzung im Sinne der §§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 Ziff. 1 u. 2 MarkenG vor, die zu unterlassen sei.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erteilung einer Auskunft u.a. über die Anzahl der verkauften Kochbücher

- Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 2.002,41 €

Vorsicht: Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. In dieser ist eine Vertragsstrafe von pauschal 5.500,- € für jeden Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung vorgesehen. Dies bedeutet, dass nach Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung für jeden Fall der zukünftigen markenrechtsverletzenden Verwendung der Bezeichnung "Römertopf" eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,- € an die Abmahnerin gezahlt werden müsste. Wir raten grundsätzlich davon ab, eine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafenregelung zu unterzeichnen, unabhängig von der Berechtigung der jeweiligen Abmahnung.

Was sollten Abgemahnte beachten?

Sehen Sie sich dazu unser Ratgebervideo an. Darin erläutert Kanzleigründer und -inhaber Jan B. Heidicker (zugleich Fachanwalt u.a. für gewerblichen Rechtsschutz), worauf Abgemahnte unbedingt achten sollten.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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