Rote Ampel mit dem Fahrrad - Punkt in Flensburg!

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Was passiert, wenn ich mit dem Fahrrad bei Rot fahre? Das ist eine ziemlich häufig gestellte Frage, weshalb ihr heute einmal auf den Grund gegangen werden soll.

Nachdem vor der Flensburger Punktereform einige Unsicherheiten zu der Frage bestanden, gilt nun: Ab dem 1.5.14 gibt es einheitlich EINEN PUNKT für das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad, geregelt in Nr. 132a Bußgeldkatalogverordnung (BR-Drucks 78/14). Dann folgen in Nr. 132a BKat diverse Einzelfälle, zu denen aber festgehalten werden kann: Lediglich die Höhe der Geldbuße ändert sich, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war: dann drohen nämlich € 100,- statt € 60,-, die im Normalfall fällig werden. Und: noch höher kann die Geldbuße ausfallen, wenn Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung hinzukommen. Dann können es bis zu € 180,- werden, je nachdem, wie lange die Rotphase schon andauerte. Aber die Bepunktung bleibt gleich, es ist immer nur EIN Punkt. Und zwar gleichgültig, welche Tatfolgen eingetreten sind.

Der Grund für die Anhebung der Geldbuße auf € 60,- (oder mehr, s.o.) ist, dass seit dem 1.5.14 nur noch Verstöße eingetragen werden, die mindestens mit € 60,- geahndet werden. Alles, was darunter liegt wird nicht mehr eingetragen, seitdem die Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten ist (BGBl I S.348).

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema? Dann schauen Sie hier:

http://www.ra-hartmann.de/rote-ampel-mit-dem-fahrrad-gibt-es-punkte-dr.-hartmann-partner.html


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