Rotlicht umfahren

  • 1 Minute Lesezeit

Wer eine rote Ampel dadurch umfährt, dass er auf ein Tankstellengelände  neben der Kreuzung abbiegt und es  wieder verlässt, wird vom Rotlicht nicht betroffen (OLG Hamm, AZ: I RBs 98/13). Denn für dieses Gelände gilt das Rotlicht nicht, weil es  keinen vom Lichtzeichen geschützten Bereich darstellt. Die OLG-Richter hoben den Schuldspruch des Amtsgerichts auf, das den Autofahrer zu einer Geldbuße von 200,-- € und einem Monat Fahrverbot verurteilt hatte.

Wenn der Autofahrer jedoch über einen parallel verlaufenden Randstreifen oder eine Busspur um die rote Ampel fährt, dann liegt ein Rotlichtverstoß jedoch vor.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung

Beiträge zum Thema