Rotlicht umfahren
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Wer eine rote Ampel dadurch umfährt, dass er auf ein Tankstellengelände neben der Kreuzung abbiegt und es wieder verlässt, wird vom Rotlicht nicht betroffen (OLG Hamm, AZ: I RBs 98/13). Denn für dieses Gelände gilt das Rotlicht nicht, weil es keinen vom Lichtzeichen geschützten Bereich darstellt. Die OLG-Richter hoben den Schuldspruch des Amtsgerichts auf, das den Autofahrer zu einer Geldbuße von 200,-- € und einem Monat Fahrverbot verurteilt hatte.
Wenn der Autofahrer jedoch über einen parallel verlaufenden Randstreifen oder eine Busspur um die rote Ampel fährt, dann liegt ein Rotlichtverstoß jedoch vor.
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