Rückerstattung von Sportwettenverlusten möglich – BGH I ZR 88/23 - Klage lohnt

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Bislang durften nur Casino-Spieler sich Hoffnungen auf Erstattung ihrer online erlittenen Schäden machen – eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes setzt auch eine wichtige Markierung für den Bereich “Sportwetten”. Unter Umständen kann die Erstattung von Wettverluste durch den jeweiligen Sportwettenanbieter eingeklagt werden.    

Der Bundesgerichtshof (BGH) bezweifelt die Zulässigkeit bestimmter Anbieter von Sportwetten. Wer hier online z.B. auf Fußballergebnisse gewettet und viel Geld verloren hat, kann sich die Verluste erstatten lassen. Ich denke:  Freiwillig wird das nicht passieren, die Anbieter müssen nach glücklose außergerichtlichen Versuchen verklagt werden.

BGH schafft juristische Grundlage

Der BGH verhandelt noch, das Urteil wird im Mai 2024 erwartet, aber schon jetzt ist durchgesickert, dass der oberste Gerichtshof glücklosen Zockern Möglichkeiten aufzeigen will, den Schaden erstattet zu bekommen. Das kann nicht nur in den tausenden aktuell schon laufenden Verfahren helfen, sondern wird auch dazu beitragen, dass eine größere Klagewelle losgetreten werden könnte.

Hintergrund ist, dass der BGH offensichtlich fehlende Übereinkünfte mit dem Glücksspielstaatsvertrag erkennt. Dieser regelt die Zulässigkeit solcher Angebote. Handelt ein Anbieter dem Vertrag widersprechend, dann sind die Einnahmen auf unzulässigem Weg entstanden und müssen zurückerstattet werden. Den Karlsruher Richtern war z.B. aufgestoßen, dass Höchsteinsätze je Spieler nicht reglementiert wurden. Im aktuellen Verfahren hatte ein Mann in 2,5 Monaten über 12.000 Euro verloren. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen I ZR 88/23 geht es um die vollständige Rückerstattung der Einsätze entsprechend  § 134 BGB. Demnach ist der Anbieter verpflichtet, Einsatze zu erstatten, weil er diese ohne rechtlichen Grund eingenommen hat.

Nach § 134 BGB ist demnach ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, anfechtbar. Gesetzliche Verbote können sich z.B. auf die Zulässigkeit oder das Vorhandensein einer Lizenz beziehen.

Der Kläger argumentiert, dass der Vertrag nichtig sei aufgrund der Verstöße des Anbieters gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Der vor dem OLG Dresden schon unterlegene Anbieter kann die Revision noch zurückziehen, damit würde die Entscheidung dann rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren (Az. I ZR 90/23) ging nicht in die Revision, weil sich die Parteien auf eine außergerichtliche Einigung verständigen könnten

Klagewelle steht an

Ein Urteil könnte enorme Auswirkungen haben, zumal nicht nur aktuelle, sondern auch in der Vergangenheit eingefahrene Verluste geltend gemacht werden können. Die bislang mit entsprechenden Fällen befassten Anwälte sprechen von einer sehr hohen Erfolgsquote. Aus Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag kann man sich schlecht rausreden. Ist der Verstoß gesichert nachgewiesen, dann müssen die Wetteinsätze auch erstattet werden.

Gern prüfe ich Ihren Fall - aus meiner Sicht lohnt sich eine Klage gegen Ihren Anbieter von Sportwetten.

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