Rückwirkende Erbschaftsteuer nach Schenkung eines selbst bewohnten Eigenheims?

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Manche Eltern haben den Wunsch ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Gehört zu dem Vermögen ein von den Eltern selbst bewohntes Eigenheim, möchten die Eltern darin trotz Eigentumsübertragung auf das Kind weiter wohnen. Zivilrechtlich werden diese Wünsche teilweise durch Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch umgesetzt.

Auch in dem folgenden Fall nutzte der länger lebende Elternteil diese Praxis – mit einem sicher ungewollten steuerlichen Ausgang.

Der Fall: 

Eine Ehefrau beerbte ihren verstorbenen Ehemann aufgrund seines Testaments als Alleinerbin. Zum Nachlass gehörte ein Wohngrundstück dessen Alleineigentümerin sie wurde. Bis zum Tod des Ehemannes bewohnte sie dieses mit ihm gemeinsam und danach alleine.

In dem Erbschaftsteuerbescheid wurde der Eigentumserwerb dieses Grundstücks durch die Witwe zunächst erbschaftsteuersteuerfrei gestellt (§ 13 Abs.1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG).

Einige Monate später übertrug die Witwe dieses Hausgrundstück im Wege einer notariellen Schenkung auf ihre Tochter und behielt sich gleichzeitig ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht an dem Grundstück vor. An den Nutzungsverhältnissen des Hauses änderte sich durch die Schenkung nichts: Die Witwe bewohnte das Haus unverändert weiter – nicht mehr als Eigentümerin, sondern aufgrund ihres Nießbrauchsrechts.

Die steuerlichen Folgen:

Daraufhin änderte das Finanzamt den Erbschaftsteuerbescheid. Es sah die Steuerfreiheit des Hausgrundstücks infolge der Schenkung als weggefallen an und bezog nun das Grundstück in die Besteuerung des Nachlasses ein. Damit wurde eine Nachversteuerung bewirkt.

Der Streit:

Das Finanzamt sieht in diesem Fall § 13 Abs. 1 Nr.4b Satz 5 ErbStG als erfüllt an. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Nachversteuerung. Strittig ist hier, ob die Vorschrift die Steuerfreiheit bereits dann entfallen lässt, wenn die Eigentümerstellung aufgegeben wird.

Das angerufene Finanzgericht Münster gab dem Finanzamt Recht:

Aus der Gesamtkonzeption der Vorschriften zur Steuerbefreiung des Familienheims beim Erwerb von Todes wegen durch den Ehegatten oder durch die Kinder ergäbe sich, dass das Behalten der Steuerbefreiung die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aus der fortdauernden Rechtsposition als Eigentümer voraussetzt (FG Münster vom 28.09.2016 – 3 K 3757/15 Erb, EFG 2016 S. 2077 Nr.24).

Gegen das Urteil hat die Witwe Revision eingelegt. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof (BFH - II R 38/16) die Sache sieht. Mit seiner Entscheidung wird voraussichtlich noch im Jahr 2018 gerechnet.

Tipp:

Wer als Erbe eines selbstgenutzten Wohngrundstücks eine Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch in Betracht zieht, sollte vor der Schenkung des Grundstücks auch die ihn selbst treffenden möglichen erbschaftsteuerlichen Konsequenzen bedenken.

Für weitere Auskünfte zu diesem Thema steht Ihnen Rechtsanwältin Angela Conrad gerne zur Verfügung.


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