Rückzahlung Soforthilfe Corona

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Haben Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten? Wir helfen Ihnen!


Spätester Termin für die Abgabe der Rückmeldung zur Soforthilfe war in einigen Bundesländern der 31.10.2021. Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum 31.10.2022 Zeit. Die Rückmeldung ist für alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe verpflichtend.

Haben Sie die Rückmeldung hinsichtlich der Corona-Soforthilfe verpasst?

Wenn Sie dir Rückmeldung versäumt haben, müssen Sie die Soforthilfe grundsätzlich vollständig zurückbezahlen. Sie sollten sich in diesem Fall an uns wenden, damit wir Ihren Fall prüfen können. Die Verpflichtung der Zahlung könnte rechtswidrig sein.

Haben Sie einen Rückforderungsbescheid hinsichtlich der Corona-Soforthilfe erhalten?

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, der Sie zur Rückzahlung der Soforthilfe verpflichtet, sollten Sie nicht warten. Es laufen Fristen. Die Rückzahlungsverpflichtung ist in vielen Fällen falsch oder rechtswidrig.

Hintergrund der Rückforderungen: Wieso muss die Soforthilfe möglicherweise zurückgezahlt werden?

Die ausgezahlte Soforthilfe 2020 war zweckgebunden. Sie diente der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen. Voraussetzungen für die Bewilligung der Soforthilfe waren erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Das tatsächliche Vorliegen dieser Voraussetzung wurde meist nicht geprüft, sondern es wurde die maximale Fördersumme ausgezahlt, um eine schnelle und unbürokratische Unterstützung leisten zu können. Wenn Sie Soforthilfe erhalten haben, sind Sie daher dazu verpflichtet, an dem Rückmeldungsverfahren der Soforthilfe zu beteiligen, um das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen.

Warum habe ich einen Rückzahlungsbescheid hinsichtlich der Corona-Soforthilfe erhalten?

Der Rückzahlungsbescheid kommt für viele Empfänger überraschend. Grund ist meist die fehlende Rückmeldung bis zum 31.10.2021. In den übrigen Fällen war die Rückmeldung aus Sicht der Behörde nicht ausreichend, um die Soforthilfe zu berechtigen. Sie soll erstattet werden.

Was sollte ich tun?

  1. Wenn Sie die Frist zur Rückmeldung verpasst haben, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen, ob die Rückmeldung noch nachgeholt werden kann.
  2. Wenn Sie einen Rückzahlungsbescheid oder einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen prüfen lassen. Der Bescheid ist möglicherweise falsch.

Wir prüfen Ihren Bescheid gerne kostenlos. Dazu können Sie uns schreiben oder anrufen.


Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei Himmelreither



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