S & K Interessensgemeinschaft

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Den S & K-Anlegern wurden schöne Renditen von 12 % pro Jahr versprochen, die monatliche ausgeschüttet werden sollten. Die Risiken wurden mit Null bewertet. Ein Geschädigter teilte mit: „Mein Investmentberater hatte mir damals eine Absicherung aufs Auge drücken wollen, aber dann gesagt, dass Geld sei 100%ig sicher. Eine Absicherung sei nur bei größeren Beträgen interessant, nicht bei meinen 25.000 Euro."

Infolge der Sicherung von Wertersatz durch die Behörden ist mit einer Rückgewinnungshilfe für die Opfer zu rechnen. Der jeweils Geschädigte muss in diesem Fall seine Ansprüche glaubhaft machen. Es muss eine anlegerrechtliche Täuschung nachgewiesen werden.

Publikumsfonds in der Gestalt von KG-Beteiligungen werfen keine echten Gewinne ab. Nicht näher definierbare „Ausschüttungen" werden meist später als angebliches Darlehen wegen § 172 Abs. 4 HGB zurückgefordert.

Seit dem 01.06.2012 unterfallen Publikums-KG-Anteile dem Vermögensanlagengesetz und als Finanzinstrumente auch der Finanzaufsicht. Letztlich heißt dieses, dass der Charakter als Unternehmensbeteiligung in den Hintergrund getreten ist.

Eine Interessengemeinschaft, in der sich die geschädigten Anleger über ihre Rechte unverbindlich und kostenfrei informieren können, ist die geeignete Plattform. Die Interessengemeinschaft S & K wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden.


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