Sachwert-Schmiede GmbH: Anleger könnten mit hohen Verlusten rechnen - Fachanwalt informiert

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Das Amtsgericht Mannheim eröffnete am 05. November 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 4 IN 896/15) gegen das Unternehmen Sachwert-Schmiede GmbH. Ob es zu einem regulären Insolvenzverfahren kommen sollte, entscheidet letztlich die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse der Gesellschaft.

Die ehemalige K4 Consulting GmbH, Sachwert-Schmiede GmbH, aus Heddesheim stellt sich auf ihrer Website als ein Unternehmen mit mehr als 20 Jahren Erfahrung vor. Investiert wurde in Sachwerte wie Rohstoffe, Edelmetalle oder Immobilien. Hohe und rentable Zinsen machten die Sachwert-Schmiede GmbH für interessierte Anleger attraktiv. Die Gesellschaft betrieb Einlagegeschäfte, das bedeutet nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG, dass Unternehmen fremde Gelder – in diesem Fall verzinslich – annehmen, ähnlich wie bei einer Bank. Problematisch wurde allerdings die Tatsache, dass der Sachwert-Schmiede GmbH die Erlaubnis für die Einlagegeschäfte gemäß § 32 KWG fehlte. Die Finanzaufsicht forderte die Abwicklung und eine dazugehörige Rückzahlung aller investierten Gelder. Das Geld fehlte, sodass ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Sollte es zu einem regulären Insolvenzverfahren kommen, sollten Betroffene ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Nebst den Forderungen aus der Insolvenzmasse empfehlen wir Anlegern Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Aufgrund des Verstoßes gegen die Erlaubnis zu Einlagegeschäften gemäß § 32 KWG, könnten Betroffene ihre Ansprüche hieraus geltend machen. Darüber hinaus wäre auch eine Überprüfung einer eventuell lückenhaften Aufklärung im Beratungsgespräch ratsam.

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