Sachwert-Schmiede GmbH: Schadensersatz bei Vermittlung von Penny Stocks

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Die insolvente Sachwert-Schmiede GmbH vermittelte neben Sachwerten auch Penny Stocks. Hierbei handelt es sich um spekulative Billigaktien, die je nach Währungsraum für unter ein Euro käuflich erwerbbar sind. Die besonders niedrigen Preise sind attraktiv für Anleger. Allerdings ermöglicht die deutliche Marktenge Kursmanipulationen, die besonders bei Anlegern für hohe Risiken sorgen. Gerade bei größeren Aktienpaketen ist eine umfangreiche Aufklärung erforderlich. Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung können Betroffene Schadensersatzansprüche erheben.

Die ehemalige K4 Consulting GmbH, Sachwert-Schmiede GmbH, aus Heddesheim stellt sich auf ihrer Website als ein Unternehmen mit mehr als 20 Jahren Erfahrung vor. Investiert wurde in Sachwerte wie Rohstoffe, Edelmetalle oder Immobilien. Hohe und rentable Zinsen machten die Sachwert-Schmiede GmbH für interessierte Anleger attraktiv. Allerdings sorgte die von der BaFin angeordnete Rückabwicklung eingegangener Gelder, aufgrund des unerlaubten Einlagegeschäfts, letztlich für Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Am 05. November 2015 eröffnete das Amtsgericht Mannheim das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Sachwert-Schmiede GmbH. Sollte es zu einem regulären Insolvenzverfahren kommen, können Betroffene ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Neben dem Verstoß gegen das unerlaubte Einlagegeschäft aus § 32 KWG, können Betroffene zudem Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlung von Penny Stocks erheben. Diese Billigaktien setzen eine umfangreiche Aufklärung voraus, sodass Vermittler bei nicht ordnungsgemäßer Auskunft haften.

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