Sächsische Dampfschifffahrts-GmbH & Co. KG in Insolvenz - was sollen Anleger tun bei Inanspruchnahme?

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Worum geht es?

Kommanditisten der Sächsischen Dampfschifffahrts-GmbH & Co. KG werden derzeitige durch den Insolvenzverwalter in Anspruch genommen auf Zahlung. Das Schreiben des Insolvenzverwalters enthält eine Inanspruchnahme von 40 Prozent!! der gezeichneten Kommanditeinlage.

Was können Anleger tun?

Die Frage der Inanspruchnahme ist nicht ganz so einfach, und der BGH hat Grundsätze für die Inanspruchnahme aufgestellt. So haften die Gesellschafter zwar in Höhe ihrer Einlagen und diese können bei Ausschüttungen als gemindert gelten, aber so einfach ist eine Haftung der Kommanditisten nicht.

Was stört uns an dem Inanspruchnahme Schreiben des Insolvenzverwalters?

- Es ist nicht nachgewiesen, welche Ausschüttungen der einzelne Kommanditist erhalten haben soll.

- Es wird nicht klar, ob die Masseverbindlichkeiten Forderungen betreffen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

- Es ist nicht klar, ob eine Inanspruchnahme überhaupt noch erforderlich ist und tatsächlich Gläubigerforderungen in Höhe von ca. 3,8 Mio. Euro nicht erfüllt werden können, also in dieser Höhe ein Haftungsanspruch besteht.

Es gibt weitere Möglichkeiten der Verteidigung. Lassen Sie sich beraten.

Wir benötigen zur unverbindlichen Ersteinschätzung:

- Beitrittserklärung zur Gesellschaft

- Nachweis der Zahlung der Einlage

- Nachweis etwaig erhaltener Ausschüttungen oder besser Kapitalkonten und Handelsregisterauszug

- soweit vorhanden Police der Rechtsschutzversicherung.

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Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.

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