Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Können Anleger noch Schadensersatz fordern?

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Zuerst die Fondsschließung und später das endgültige Aus des Fonds. Die Entwicklung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (ISIN: DE000SEB1AB7, WKN: SEB1AB) während der Jahre 2012 und 2013 gleicht jener etlicher offener Immobilienfonds während der vergangenen Jahre. Seinerzeit wurde diese Fondsart von einer Krise heimgesucht, die eine Welle von Schließungen nach sich zog. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme überraschte so manchen Anleger eines offenen Immobilienfonds oder auch eines auf diese Anlageart spezialisierten Dachfonds (wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P).

Eine Folge der Fondsschließungen sind zahlreiche Gerichtsprozesse, in welchen enttäuschte Anleger sich mit den beratenden Banken streiten, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen führen verschiedene solche Klageverfahren für betroffene Anleger. Eine immer wiederkehrende Streitfrage solcher Prozesse ist die Frage, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung den Anlegern erklären mussten, dass eine offene Fonds die Anteilrücknahme aussetzen kann. Diese Streitfrage ist nun hinsichtlich offener Immobilienfonds höchstrichterlich geklärt worden. Da die Fondsschließung eine von Gesetzes wegen vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabe von Fondsanteilen ist, mussten Anleger auf die Schließungsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden, so der Bundesgerichtshof (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Wie können Urteile zu den Aufklärungspflichten bei offenen Immobilienfonds für Dachfondsanleger nützlich sein? Eine direkte Anwendung auf Anlageberatungen zu offenen Dachfonds scheidet aus. Jedoch weisen offene Dachfonds wie Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P dieselben Grundprinzipien wie offene Immobilienfonds auf und die gesetzlichen Grundlagen beider Fondsarten sind dementsprechend sehr ähnlich. Es gilt jeweils der Grundsatz, dass Fondsanteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch die Schließungsmöglichkeit als gesetzlich vorgesehene Ausnahme durchbrochen.

Können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nun Schadensersatz fordern? Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wenn eine Anlageberatung bzw. „Übertragungsberatung“ aus einer SEB Vermögensverwaltung Fehler aufwies (z. B. weil die Möglichkeit der Fondsschließung nicht angesprochen wurde), dann liegt eine schadensersatzpflichtige, fehlerhafte Anlageberatung vor. Ob die Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, muss dennoch in jedem Einzelfall geprüft werden. Wenn Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P angesichts der bis Juni 2017 andauernden Liquidation wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen und ob sie diese durchsetzen können, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P beteiligten oder eine SEB-Vermögensverwaltung hatten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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