Schadenersatz gegen die Kanzlei U + C wegen Redtube möglich!

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Betroffene Nutzer wurden von der Kanzlei U + C aus Regensburg aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen bei einem Streitwert in Höhe von 1.080,50 Euro wegen angeblicher Downloads vom Streaming Portal REDTUBE. Der Betrag in Höhe von 250 Euro sollte sich dabei aus Rechtsanwaltsgebühren, Schadensersatz, Aufwendungen für die Ermittlung sowie angefallene Kosten für Post und Telekommunikation ergeben.

Das Landgericht Köln, welches ursprünglich den Weg für die Abmahnwelle für die Kanzlei Urmann und Kollegen im Auftrag der Archive AG freigemacht hatte, in dem die Telekom sodann verpflichtet wurde, als Provider wegen des Beschlusses des Landgerichts in Köln vom 12. August 2013 - Az. 226 O 86/13 die zu den entsprechenden IP Nummern gehörigen Anschlussinhaber als Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr.30 TKG zu benennen, hat sich bekanntermaßen umentschieden.

Im seinerzeitigen Antrag sei von Downloads die Rede gewesen und nicht von dem tatsächlich bei REDTUBE vorliegenden Streamen. Ein bloßes Streaming einer Video-Datei beziehungsweise deren Ansehen mittels eines Streams, so das Landgericht Köln, stelle im Gegensatz zum Download »grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts« dar.

Sollten Sie betroffen sein

a) von Abmahnschreiben der Kanzlei Urmann aus Regensburg und sollten Sie

b) schon Zahlungen geleistet haben,

lassen Sie sich zeitnah beraten um Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls realisieren zu lassen.

Da die Kanzlei Urmann und Kollegen offenbar nur deshalb an die Daten der Nutzer gelangt ist, weil sie im Auskunftsverfahren vor dem Landgericht Köln unter Angabe unrichtiger Fakten von illegalen Downloads urheberrechtlich geschützter Dateien gesprochen hatten, statt von dem tatsächlich vorhandenen STREAMEN der dort verfügbaren Daten zu sprechen.

Rechtsanwalt Dirk Witteck meint dazu: „Eigentlich hätten die Anwälte der Kanzlei U+C erkennen können, dass der Auskunftsanspruch gemäß § 101 Absatz 9 Satz 1 UrhG zu Unrecht ergangen ist. Wenn man dann auf Basis dieses Wissens Geld von Betroffenen der Abmahnungen fordert, bedarf diese rechtswidrige Vermögungsverschieben der Korrektur!“

Denkbar, so Rechtsanwalt Dirk Witteck, sei hier durchaus ein berechtigter Anspruch gegen die Rechtsanwälte Urmann und Collegen aus Regensburg.

Derzeit ist das Amtsgericht Regensburg damit beschäftigt, diese Frage zu klären.


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