Schadensersatz bei 3,0 Liter Dieselmodellen des VW Konzerns
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Aussichten bei 3,0 Liter Modellen des VW Konzerns weiter günstig
Die Aussichten auf Schadenersatz bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit 3 (und auch 4,2) Liter Diesel Motoren sind unverändert günstig.
Die durch das Kraftfahrtbundesamt bei verschiedenen Modellen des VW-Konzerns mit derartigen Motoren (entwickelt durch die AUDI AG) festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtung (etwa in Form einer Aufheizstrategie) begründen nach zutreffender Auffassung diverser Land- und Oberlandesgerichte einen Schadenersatz nach § 826 BGB gegen die AUDI AG als Hersteller der so manipulierten Motoren, so zuletzt etwa
- LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2020 – 3 O 238/20, AUDI A6 3,0 TDI clean Diesel 4G
- OLG Naumburg Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 39/20 EA 896 Gen2
- LG Köln, Urteil vom 15.09.2020 – 32 O 200/19
- LG Ingolstadt, Urt. v. 20.8.2020 – 64 O 331/19: Audi Q 5 3.0 TDI
- OLG Oldenburg, Urt. v. 16.10.2020 – 11 U 2/20
Ansprüche nicht verjährt
Anders als bei den Modellen des Typs EA189 steht hier auch keine Verjährung der Ansprüche zur Diskussion.
Beim Schadenersatz lassen sich bei diesen großvolumigen Dieselmotoren auch Gesamtlaufleistungen von deutlich über 300.000 km ansetzen, sodass der Vorteilsausgleich entsprechend niedrig ist.
So hat Rechtsanwalt Koch den von ihm geführten Verfahren bereits Gesamtlaufleistungen von 350.000 km und mehr durch Gerichte ausgeurteilt bekommen (nicht rechtskräftig).
Ansprüche daher prüfen
Sollten Sie daher ebenfalls ein Dieselfahrzeug aus dem VW-Konzern mit 3,0 Liter oder 4,2 Liter Diesel besitzen, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie einen Rückruf (23X6) erhalten haben.
RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!
Sebastian Koch
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