Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds

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Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2014 Klarheit geschaffen: In zwei Urteilen verurteilte er Banken, Anlegern, die aufgrund einer Beratung der Bank in offene Immobilienfonds investiert hatten, Schadensersatz zu leisten; BGH, Urteile vom 29.04.2014, Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13.

Worum geht es?

Anteile an offenen Immobilienfonds, wie zum Beispiel dem AXA Immoselect, dem Morgan Stanley P2 Value oder dem CS Euroreal und anderen, wurden von den Banken häufig als äußerst sichere Anlage bezeichnet und auch Anlegern mit kleinen und mittleren Anlagebeträgen empfohlen.

Im Zuge der globalen Finanzkrise gerieten auch einige offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten und machten von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 81 InvG die Anteilsrücknahme auszusetzen. Die Anleger hatten damit nicht mehr die Möglichkeit, ihre Anteile an die Fondsgesellschaft zurückzugeben. Stattdessen war und ist nur ein Verkauf der Anteile an der Börse zu stark schwankenden und in der Regel niedrigeren Kursen möglich.

Über diese Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme wurden die Anleger von den Banken regelmäßig nicht aufgeklärt.

Wie hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anleger von Banken, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfehlen, ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft hätten aufgeklärt werden müssen. Die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme führe zu einem während der gesamten Investitionsphase bestehenden Liquiditätsrisiko, über das der Anleger informiert sein muss, bevor er seine Anlageentscheidung trifft.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger, die ebenfalls von ihrer Bank nicht über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt wurden, sollten etwaige Schadensersatzansprüche jetzt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Dies gilt insbesondere für Anteile an folgenden Immobilienfonds:

  • AXA Immoselect
  • CS Euroreal
  • DEGI Europa
  • DEGI Global Business
  • DEGI International
  • DJE Real Estate
  • KanAm Grundinvest
  • KanAm US Grundinvest
  • Morgan Stanley P2 Value
  • Stratego Grund
  • TMW Immobilien Weltfonds

Kann Schadensersatz verlangt werden, ist regelmäßig eine vollständige Rückabwicklung des Anteilserwerbs möglich. Anleger erhalten also gegen Abtretung der Fondsanteile den gezahlten Kaufpreis vollständig zurück. Zusätzlich ist es häufig möglich, auch den fiktiven Ertrag einer alternativen Anlage der gleichen Risikoklasse geltend zu machen.

Aber Achtung: Es droht eine Verjährung der Ansprüche. Zögern Sie daher nicht und lassen Sie Ihre Ansprüche alsbald prüfen.

Übrigens: Rechtsschutzversicherungen müssen die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung übernehmen, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der fehlerhaften Anlageberatung bereits bestand. Zwar haben die Versicherer in ihren ARB häufig einen Risikoausschluss für derartige Rechtsfälle aufgenommen. Diese sogenannte Effektenklausel ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Wir helfen auch insoweit gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Rechtsanwalt Gerald Freund


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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