Schadensersatz bei tödlichem Skiunfall oder Snowboardunfall in Österreich

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Wer hat Anspruch auf Schadenersatz nach einem tödlichen Skiunfall oder Snowboardunfall auf der Piste in Österreich?

Wohl niemand möchte sich gerne mit den tragischen Folgen tödlicher Ski- und Snowboardunfälle auseinandersetzen. Doch leider passieren solche Unfälle immer wieder, und neben der emotionalen Belastung gibt es auch wichtige rechtliche Aspekte zu beachten.

Verschulden

Wenn es auf der Piste zu einer Kollision zwischen Skifahrern oder Snowboardern kommt und dabei jemand stirbt, können bestimmte Personen Schadenersatzansprüche geltend machen, sofern dem Unfallverursacher ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Zunächst muss die Frage der Schuld geklärt werden, wobei die (Alpin-)Polizei eine Untersuchung durchführt. Hierbei ist es entscheidend, dass Sie so früh wie möglich einen Anwalt hinzuziehen

Sowohl Angehörige des Getöteten als auch der Beschuldigte haben Rechte, die sie nutzen sollten.

Schadenersatzansprüche nach österreichischem Recht

In Österreich richtet sich der Anspruch nach § 1327 ABGB. Vereinfacht ausgedrückt hat der Schädiger die Begräbniskosten sowie den entgangenen Unterhalt für die Hinterbliebenen zu ersetzen, wenn der Tod aufgrund einer Körperverletzung erfolgt ist.

Die Begräbniskosten umfassen die angemessenen Ausgaben für Beerdigung und Grab, wobei der örtliche Brauch und das Vermögen des Verstorbenen berücksichtigt werden. Die Bergungskosten des Leichnams, Todesanzeigen, Totenbeschau, Grabstein und mehr müssen ebenfalls erstattet werden.
Kosten für Anreise zum Begräbnis und Trauerbekleidung werden normalerweise nur den engsten Angehörigen erstattet. Die Instandhaltung des Grabes zählt jedoch nicht mehr zu den erstattungsfähigen Kosten.

Der Anspruch auf das Entgangene, insbesondere den entgangenen Unterhalt, wird in der Regel in Form einer Rente gewährt. Unter bestimmten Umständen kann jedoch eine Kapitalabfindung verlangt werden. 

Verheiratete Hinterbliebene können auch Kosten für entgangene Dienstleistungen geltend machen.

In internationalen Fällen müssen die Unterhaltsansprüche nach ausländischem Recht berechnet werden, wenn ausländische Schifahrer oder Snowboarder involviert sind.

Die Dauer der Rente hängt oft von der Lebensdauer des Verstorbenen ab, wobei Statistiken zur Einschätzung herangezogen werden. Es gibt jedoch Spielraum für Ermessensentscheidungen des Gerichts.

Tipp:

Skifahren und Snowboarden sind riskante Sportarten. Es ist wichtig, sich durch eine Haftpflichtversicherung abzusichern, um finanzielle Folgen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass es nicht ratsam ist, aus Sparsamkeit auf eine Versicherung zu verzichten. Im Fall eines Unfalls sollten Sie umgehend einen auf Schi- und Bergsportrecht spezialisierten Anwalt kontaktieren.



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