Schadensersatz für Grundstückskauf – Verhalten von Nachbarn

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Grundstücksveräußerungen gehören wegen dem hohen Kaufpreis und der Komplexität des Themas immer wieder zu den Fragen, die Anwälte für Grundstücksrecht zu bearbeiten haben. Insbesondere, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass nicht alles was versprochen wurde, auch eingehalten werden kann. Zusätzlich ist in vielen Verträgen geregelt, dass eine Rückübertragung nur möglich ist, wenn der Käufer getäuscht wurde. Es ist also notwendig, dem Verkäufer einen Betrug nachzuweisen.

So auch in einem Fall, der Ende 2021 vom Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden wurde. Die Käufer erwarben ein Grundstück, bei dem der Verkäufer wusste, dass sie dort ein Einfamilienhaus errichtet werden wollen.

Nicht mitgeteilt wurde den Käufern, dass gegen anderweitige Nachbarn mehrere Strafverfahren geführt wurden, und diese auch auf Unterlassung nachstellenden Verhaltens verurteilt wurden.

Das Haus wurde errichtet, allerdings haben die Nachbarn das Grundstück offenbar wiederholt unerlaubt betreten, so dass die Kläger ein Hausverbot für das Betreten aus, zudem seien die Kläger beleidigt worden.

Bei einem weiteren Vorfall wurde der Kläger vom Nachbarn mit einem Beil verfolt und nochmals extrem beleidigt.

Die Kläger sind daraufhin aus dem Haus ausgezogen und haben es vorher unter „Wert“ veräußert.

Das OLG hat in zweiter Instanz festgestellt, dass zwar kein Anspruch gegen den Verkäufer besteht. Gleichwohl besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Nachbarn, der Straftaten begangen hat. Eine Bedrohungshandlung lag aus Sicht des Gerichts vor. Auch ein Schaden konnte nachgewiesen werden. Insgesamt wurde den Klägern ein Schadensersatz von mehr als 44.000 € zugesprochen.

Insoweit ist festzuhalten, dass nicht nur der Verkäufer für problematische Nachbarn haftet, sondern auch Fälle denkbar sind, wonach auch die Nachbarn selbst haften. Wichtig ist vor allem der Nachweis einer Pflichtverletzung und des Schadens durch den Käufer.

Foto(s): Janus Galka


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