Schadensersatz für Trader!

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Presseberichten zu Folge hatte u.a. die in Deutschland ansässige Handelsplattform Trade Republic am Abend des 28. Januar 2021 den Handel mit Aktien von Gamestop, bzw. Blackberry aber auch andere Werten ausgesetzt. Betroffen waren auch Nokia, Express Inc. und Bed Bath & Beyond Inc.

Was war passiert?  Private Anleger hatten sich in Internet-Foren zusammengefunden um deren Strategien von Hedgefonds ausgenutzt, um Gewinne zu generieren. Insbesondere großkalibrige Hedgefonds versuchen immer wieder bei Wertpapieren aktiennotierter Unternehmen, die in ihrer Marktstellung geschwächt sind und deshalb Wertverluste an der Börse zu verzeichnen auf fallende Kurse "zu setzen" um selbst Gewinne für sich zu optimieren. Was diese Unternehmen wiederum weiter schwächen kann.  Dies, indem die Verantwortlichen der Hedge-Fonds viele dieser Aktien in Form sogenannter Leerverkäufe "halten", um an weiteren Kursverlusten zu partizipieren. Dabei kaufen die Hedgefonds diese Wertpapiere tatsächlich aber nicht zum Marktwert ein sondern „ leihen sich die Wertpapiere“ zunächst, sind aber verpflichtet diese nach Ablauf einer Frist tatsächlich zu kaufen, um im Fall der Ausübung der Kauforder sich mit den notwendigen Wertpapieren, die sie an Käufer liefern müssen einzudecken (sog. „shortseller“, in der Position als „Leerverkäufer“. . Dabei spekulieren die Hedgefonds eben darauf, dass sich der Preis bis zum Ablauf der Frist weiterhin ordentlich sinkt. (Also die Wette auf weiter fallende Preise „gewonnen wird“)

In Internet-Gemeinden- verabredeten sich hingegen Trader um massenweise Aktien von angeschlagenen Unternehmen wie Gamestop, Blackberrry, der Kinokette AMC oder Nokia zu kaufen. Dies, eben zu denjenigen Niedrigpreisen, oder sogar noch weiter gefallenen Preisen, auf welche ja die Hedgefonds wetteten. Durch einen massive Nachfrage, die durch die Verabredung zum Kauf die Kurse mehr und mehr gestiegen, bis diese Wertpapiere explodieren und Allzeithochs verzeichnen.  Und genau dies war dann auch geschehen.

Handelsplattformen und  Banken bei welchen diese Wertpapiere gehandelt wurden gerieten nach meiner Ansicht selbst in eine schwierige Situation, soweit sie nicht nur „clearend“ zwischen Hedgefonds (die sich zum Verkauf verpflichtet hatten) und Käufern vermittelten, sondern ggf. sich selbst den Selbsteintritt vorbehalten hatten und Kauf- bzw. Verkaufsaufträge von Tradern erfüllen mussten. Wie aber konkret die jeweilige Situation welcher Handelsplattform und Bank war ist für Außenstehende kaum beurteilbar.

Jedenfalls hatte die in Deutschland ansässige Handelsplattform Trade Republic am Abend des 28. Januar 2021 den Handel ausgesetzt. In den USA hatte die Handelsplattform Robin Hood den Handel ausgesetzt. Nach Berichten in der Presse waren dort zusätzlich folgende Wertpapiere betroffen: American Airlines, Castor Maritime, Koss, Naked Brand, Nok Airlines, Sundial Growers, Tootsie Roll und Trivago. An der US-Börse Nasdaq wurde der Handel mit Gamestop- und AMC-Aktien am 28. Januar 2021 zeitweise eingestellt.

Die BaFin hatte in Deutschland nicht den Handel eingestellt.

Die Handelsplattformen selbst teilten mit „im Interesse der Anleger gehandelt zu haben“ . Nach Ansicht der Verantwortlichen der Handelsplattformen waren die Kurse dieser Aktien aufgrund "koordinierter Kursspekulationen" so massiven Schwankungen ausgesetzt, dass man den Anlegern dieses Risiko nicht länger zumuten wolle. Die Aussetzung des Handels war am 29.01.2021 wieder beendet.

Ich empfehle betroffenen Anlegern, welchen die Realisierung von Kursgewinnen unmöglich gemacht wurden Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen! Zwar war die kollektive Verabredung von Tradern Wertpapiere von Unternehmen  zu kaufen, deren Kurse gefallen waren als fragwürdig bewertet und stark kritisiert. Allerdings zeigt der Blick ins Gesetz, dass jedenfalls ein gesetzliches Verbot für derartige Aktionen den Normalbürger nicht trifft und auch schon früher Anlegergemeinschaften versucht hatten Einfluss auf Kursverläufe zu nehmen.

Entsprechend dürften grundsätzlich erst einmal gute Erfolgsaussichten bestehen Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Handelsplattformen geltend zu machen, falls tatsächlich eine oder mehrere Verkaufsorder unterbunden oder deren Ausführung erst zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht worden war.  Allerdings ist jeder Fall gesondert zu betrachten, insbesondere auch, was die Beweissituation betrifft. Im Zweifel empfehle ich in jedem Fall ein Schlichtungsverfahren über die BaFin anzustrengen. Allerdings werden nach meiner Praxiserfahrung in entsprechenden Schlichtungsverfahren manchmal nur relativ niedrige Vergleichssummen angeboten. Der Hintergrund: Eine tatsächliche Beweisaufnahme erfolgt in einem Schlichtungsverfahren nicht. Ein Schlichtungsverfahren endet auch nicht mit einem Urteil, das veröffentlicht wird und Signalwirkung für andere Trader haben kann.

Gerne stehe ich in Ihrem Fall im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zur Verfügung.

Foto(s): Martin Josef Haas


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