Schadensersatz nach einem Unfall – Wissen Sie, was Ihnen zusteht?

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Wer auffährt hat Schuld oder wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld? Wissen Sie wirklich, was Ihnen nach einem Unfall zusteht und wer was bezahlen muss? Ich habe Ihnen die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt: Haben Sie den Unfall nicht verursacht, dann dürfen Sie nach dem Unfall finanziell nicht schlechter dastehen als vorher. Alle Kosten übernimmt der Versicherer des Unfallgegners.

Sie haben das Recht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.

In der Regel wird der gegnerische Versicherer den Schaden abwickeln wollen und wird dabei natürlich versuchen, die Kosten möglichst gering zu halten. Warum sollte der, der bezahlen muss, bestimmen, wie viel er bezahlen muss? Mit einem Anwalt an Ihrer Seite haben Sie einen Fachmann, der mit dem Versicherer auf Augenhöhe kommuniziert. Die Kosten muss der gegnerische Versicherer übernehmen.

Sie entscheiden, in welcher Werkstatt Ihr Auto repariert werden soll.

Nicht der Versicherer, sondern Sie entscheiden, wer Ihr Auto reparieren soll. Nur weil es auf der Gegenseite eventuelle Kooperationen geben könnte, müssen Sie sich nicht davon beeinflussen lassen. Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen. Sie entscheiden auch, ob das Fahrzeug überhaupt repariert werden soll oder ob Sie lieber nach Gutachten abrechnen.

Sie entscheiden, welcher Sachverständige den Unfallwagen beurteilen soll.

Auch in diesem Fall entscheiden Sie, welcher unabhängige Sachverständige den Schaden an Ihrem Fahrzeug beurteilen soll. Auch die Kosten des Sachverständigen müssen von der Gegenseite übernommen werden.

Sie erhalten einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall.

Während Ihr Wagen repariert wird, steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu. Verzichten Sie darauf, erhalten Sie einen sogenannten Nutzungsausfall.

Wenn Sie verletzt sind, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu.

Wichtig ist es, nach einem Unfall alles, insbesondere Verletzungen, zu dokumentieren. Je nach Schwere der Verletzungen steht Ihnen ein unterschiedlich hohes Schmerzensgeld zu. Sind Sie nicht oder nur teilweise nicht in der Lage, sich um Ihren Haushalt zu kümmern, man spricht vom sogenannten Haushaltsführungsschaden, so erhalten Sie auch hierfür eine Entschädigung.

Die Kostenpauschale wird gerne mal vergessen.

Die Kostenpauschale beträgt 20 bis 30 Euro und dient der Entschädigung für Porto und Telefonkosten. Diese Pauschale steht Ihnen natürlich auch dann zu, wenn wir die Korrespondenz mit dem Versicherer übernehmen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, beraten wir Sie ausführlich zu allen weiteren Rechten und Möglichkeiten (z. B. Wertminderung).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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