Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfall

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Bei den Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall wird zwischen materiellen und immatieriellen Schadensposten unterschieden. Die zweite Gruppe wird meist „Schmerzensgeld" genannt, während sich hinter dem zuerst genannten Begriff nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden verbergen, die konkret beziffert werden können.

Im Bereich dieser Personenschäden gibt es einige Posten, die immer wieder unterschätzt oder gar nicht erst geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den sog. Haushaltsführungsschaden. Dieser erfasst neben der Haushaltstätigkeit zur eigenen Bedarfsdeckung auch eine Tätigkeit im Haushalt, die der Versorgung anderer Familienmitglieder dient. Dies unabhängig davon, ob die Haushaltstätigkeit absprachegemäß von beiden Elternteilen oder einem Elternteil allein durchgeführt wird. Daneben ist ggf. auch ein unfallbedingter Mehrbedarf zu ersetzen. Hiervon können auch die Aufwendungen für die Pflege und Betreuung durch nahe Angehörige erfasst werden, wenn für diese Leistungen die Einstellung einer fremden Pflegekraft ernstlich in Betracht kommt, wie das OLG Köln kürzlich entschieden hat. Beispiel: war der verletzte Ehemann aufgrund des Unfalls für vier Monate an den Rollstuhl gebunden und wurde in dieser Zeit intensiv von seiner Ehefrau versorgt und gepflegt, sind nach diesen Grundsätzen die Kosten zu ersetzen, die bei dem Einsatz einer Pflegekraft angefallen wären.

Möglich ist bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit auch die Gewährung eines Verdienstausfallschadens als Rentenanspruch. Hier werden u.a. auch zu erwartende Einkommenssteigerungen berücksichtigt. Wenn keine besonderen Anhaltspunkte bestehen, ist hier von einer durchschnittlichen Einkommensentwicklung auszugehen.

Bei der Geltendmachung dieser Schadensposten ist eine frühzeitige, umfassende Beratung unerlässlich. Verlassen Sie sich bei einer Unfallregulierung nicht auf die freiwillig von der gegnerischen Versicherung anerkannten Zahlungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherung auf Schadensposten wie die oben genannten meist nicht von sich aus hinweist.

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