Scheinselbständigkeit bei Reinigungsfirmen- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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In den Augen vieler Betriebsprüfer ist die Tätigkeit einer Raupflegekraft so einfach, dass einfach von einer Scheinselbständigkeit ausgegangen wird. Das reicht der Rentenversicherung meistens, um Solo-Selbständigen gemäß ihrer internen Definition und Kriterien eine Scheinselbständigkeit zu attestieren. Das Statusfeststellungsverfahren bescheinigt oft vorschnell eine abhängige Beschäftigung. Auch Betriebsprüfungen enden oft mit dem Urteil Scheinselbständigkeit. Mit gravierende Folgen für Auftraggeber: Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre nachzahlen. Sehr schnell kommen dann fünftstellige Beträge zu Stande und es droht eventuell sogar ein Strafverfahren sowie Ermittlungen der Steuerfahndung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Eine offizielle Definition der Scheinselbständigkeit gibt es nicht. Folgende Kriterien sind aber nach der Rechtsprechung relevant: 

Der oder die Betreffende ist weisungsgebunden d.h. es wird genau vorgeschrieben, wann und wie die Arbeiten zu verrichten sind. Es erfolgt eine Einbindung in die Organisationsstruktur des Betriebes mit festen Dienstplänen und Anwesenheitspflicht. Die Infrastruktur und Arbeitsmittel der Firma werden genutzt und der Betreffende hat keine eigenen Geschäftsräume. Er erhält feste monatliche Bezüge und war vielleicht sogar vorher in der Firma angestellt.

Ist kein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt worden, sollte bei dem Verdacht der Scheinselbständigkeit unbedingt der Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes gesucht werden. Dieser kann durch eine geschickte juristische Aufarbeitung des Sachverhaltes die oben genannten Folgen meist verhindern und auch glaubhaft darstellen, dass zumindest ein Vorsatz hinsichtlich des Ausnutzen der Status des Betreffenden nicht vorlag.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und außerdem Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. In seinem Mitarbeiterstab finden sich neben gestandenen Strafverteidigern auch  erfolgreiche Betriebswirte. Er verfügt damit über das notwendige juristische und betriebswirtschaftliche Wissen sowie die praktische jahrelange Erfahrung, um Ihre Interessen optimal zu verteidigen. Rechtsanwalt Junge hat schon in unzähligen Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit die Interessen seiner Mandanten erfolgreich verteidigt und vor allem eine Vielzahl von Verfahren zur Einstellung gebracht. Selbst bei Verurteilungen konnte durch entspechende Stundungs- und Zahlungsvereinbarungen die finanzielle  Zukunft der Betroffenen gesichert werden. .

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese befindet sich in Berlin- Charlottenburg, direkt am Kurfürstendamm. Eine Zweigstelle ist außerdem in Cottbus. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. 


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