Schiffsfonds

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Schiffsbeteiligungen

Verjährung droht für die im Jahr 2006 aufgelegten Fonds.

Das Konzept

Generell werden bei Schiffsbeteiligungen Anlegergelder in den Bau und/oder den Erwerb von Seeschiffen investiert.

Der Anleger beteiligt sich direkt als Kommanditist oder mittelbar über einen Treuhänder an der Kommanditgesellschaft, die das Geschäft betreibt. Die Investitionen ist langfristig und dauert in der Regel 10-25 Jahre. Die Investitionsobjekte stehen meistens fest. Es handelt sich um eine unternehmerische Investitionen mit Chancen und Risiken. Ausschüttungen und eventuelle Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals hängen vom unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft ab. Ein Totalverlust ist möglich. Das Vertragswerk ist in der Regel vorformuliert, so dass der Anleger keinen Einfluss darauf hat. Über einen Verkaufsprospekt werden Anleger angeworben. Der Prospekt und muss alle wesentlichen Angaben sowie die rechtlichen und steuerlichen Bedingungen so verständlich erläutern, dass der Anleger diese Angaben als vollständige Grundlage seiner Entscheidung nutzen kann.

In der Regel werden die Schiffsbeteiligungen in der Form der GmbH und Co. KG aufgelegt.

Wegfall steuerlicher Vergünstigungen und Anreize mit Verschlechterung der Erträge

Am 10. November 2005 fielen steuerliche Begünstigung wie Steuerstundungsmodelle mit 10 %-igen Anfangsverlusten und Kombimodelle mit Anfangsverlusten und anschließendem Wechsel zur Tonnagebesteuerung weg.

Damit begann im November 2005 eine ungewisse Erprobungsphase der Schiffsbeteiligungen ohne Steuervorteile als Renditemodelle.

Bereits jetzt war klar, dass diese Ungewissheit eines unternehmerischen Erfolgs sich erst in den Folgejahren erproben ließ.

Neues Shipping

Wesentliche Elemente für ein erfolgreiches Shipping sind dann folgende:

  • Ein nicht zu teurer Einstandspreis für ein ordentliches marktgerechtes Schiff bei Erwerb
  • Ein Charterer mit guter Bonität und einer Erstcharter in einem gesunden Verhältnis zum Kaufpreis und nachhaltig erzielbare Anschluss-Charterraten
  • Angemessene und nicht zu hohe Schiffsbetriebskosten und Leerlaufzeiten
  • Dasselbe gilt für Weichkosten und Gewinnbeteiligungen der Eigner
  • Liegen alle diese Voraussetzungen in einem ausgewogenen gesunden Verhältnis vor, was im Einzelfall rechnerisch zu überprüfen ist, hängt die zukünftige Entwicklung vom Chartermarkt, den Betriebskosten, den Zinsen und Wechselkurse ab. Die Betriebskosten hängen vom Preis für Schweröl ab.

Kennt man diese Zusammenhänge der Schiffscharter und das gesunde Verhältnis zwischen Kaufpreis und Charter (!), kann man das Geschäft vielleicht verstehen, wenn es mit den soeben genannten Positionen im Emissionsprospekt auch zutreffend dargestellt wird.

Im Einzelfall gibt eine Prüfung des Konzepts und des Prospekts Aufschluss über mögliche Ansprüche gegen Verantwortliche.

Für Rückfragen steht die Kanzlei Hogrefe gerne zur Verfügung.


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