Schimmelpilz in Wohnung durch nicht ausreichendes Lüften

  • 1 Minuten Lesezeit

Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München 1 (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach einen zwei- bis dreimaligen Stoßlüften (fünf Minuten bei weit geöffnetem Fenster) dürfte noch zumutbar sein.

Tipp Mieter: Kommt es zu Streitigkeiten über Feuchtigkeit in der Wohnung, muss der Mieter regelmäßig ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten vortragen. Hierfür ist es erforderlich, dass er vortragen kann, zwei- bis dreimal am Tag sämtliche Fenster der Wohnung für fünf Minuten weit geöffnet zu haben. Hierfür sollten ggf. auch Zeugen benannt werden können. Insbesondere nach dem Einbau von Isolierglasfenstern kommt es in Wohnungen, die im übrigen an der Fassade nicht isoliert werden, häufig zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung. Der Schimmel ist oft erst zu erkennen, wenn sich die betroffenen Flächen verfärben. Bereits erheblich früher, kann eine Gesundheitsgefährdung von den auffliegenden Sporen entstehen.

Tipp Vermieter: Es ist äußerst zweckmäßig, im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung eine genaue Regelung zur Beheizung und Lüftung der Wohnung aufzunehmen.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Am Festungsgraben 1

10117 Berlin-Mitte

Tel. (030) 4 000 4 999

mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema