Schlechte Bewertung auf Kununu – Was kann man unternehmen?

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Die Online-Plattform kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, Arbeitgeber öffentlich zu bewerten. Laut eigener Angaben stellt kununu mit 2,2 Millionen Bewertungen zu 569.381 Unternehmen (Stand Nov. 2017) die europaweit größte Arbeitgeber-Bewertungsplattform dar.

Das kununu-Bewertungssystem:

Kununu gibt an, dass täglich rund 1.000 Bewertungen zu je 500 Arbeitgebern erfolgen. Diese können sowohl von ehemaligen sowie von aktuellen Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten und Werkstudenten zu den jeweiligen Unternehmen abgeben werden.

Die Bewertung erfolgt über das Feld „anonym bewerten“. Anhand verschiedener Kriterien, z.B. Unternehmenskultur oder Arbeitsumgebung, wird mit Hilfe einer Sterneskala aufgezeigt, welche persönlichen Erfahrungen gemacht wurden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in Textform Verbesserungsvorschläge für den Arbeitgeber abzugeben. Um bewerten zu können, ist es lediglich erforderlich, eine E-Mail-Adresse anzugeben sowie in die AGB einzuwilligen.

Die kununu-Bewertungsregeln:

Wird in die kununu-AGB eingewilligt, besteht die Verpflichtung, darin geregelte Nutzerpflichten einzuhalten. Danach darf eine Bewertung vor allem nur dann abgegeben werden, wenn der Bewertende selbst bei dem zu bewertenden Arbeitgeber arbeitet oder gearbeitet hat, bzw. sich bei diesem Arbeitgeber beworben hat. Unwahre sowie unsachliche Bewertungsinhalte werden nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen Namen genannt oder Links auf externe Inhalte gesetzt werden.

Daneben wird in der Community-Richtlinie insb. geregelt, dass im Hinblick auf die Unternehmensbewertungen die Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten sind, wonach Äußerungen gegen andere User sowie Unternehmen, die unter die Strafvorschriften der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung sowie der Kreditschädigung oder Verhetzung fallen, zu unterlassen sind.

Die kununu-Bewertungskontrolle:

Bevor eine Bewertung veröffentlicht wird, erfolgt eine technische sowie manuelle Bewertungskontrolle, mit Hilfe derer beispielsweise Namen oder Beschimpfungen erkannt und herausgesondert werden.

Liegen danach Bewertungsinhalte vor, die gegen die AGB verstoßen, erfolgt keine Veröffentlichung, was sich kununu ausdrücklich in seinen AGB vorbehält. Liegt ein solcher Fall vor, bekommt der Bewertende eine E-Mail mit näheren Erläuterungen und Überarbeitungsvorschlägen.

Vorgehen gegen schlechte Bewertungen:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen schlechte Bewertungen auf kununu vorzugehen:

  • Meldung über das Kontaktformular

Zunächst besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Kontaktformulars über den Link „Bewertung melden“ eine Bewertung direkt bei kununu zu melden. Dann ist die entsprechende Textpassage aufzuzeigen und darzustellen, aus welchem Grund ein Missbrauch vorliegen soll. Die Bewertung wird sodann vorerst offline geschaltet, um überprüft zu werden. Ergab die Überprüfung, dass ein Fall von Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen vorliegt, erfolgt die Löschung der Bewertung. Andernfalls wird die Bewertung wieder sichtbar.

  • Bewertung kommentieren

Außerdem kann unter dem Link „als Arbeitgeber kommentieren“ die jeweilige Bewertung kommentiert werden, um beispielsweise Missverständnisse aufzuklären.

  • Einschaltung eines Rechtsanwalts

Führten die vorhergenannten Wege zu keinem Erfolg, sollte die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts eingeholt werden. Dieser kann gegen negative Bewertungen vorgehen und Ansprüche geltend machen, soweit die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Geltendmachung von Ansprüchen kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder wenn ein Fall ehrverletzender unzulässiger Schmähkritik vorliegt.

  • Meinung oder Tatsache

Für ein Vorgehen ist zunächst zu prüfen, ob die konkrete Äußerung eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung darstellt. Letztere liegt dann vor, wenn der Inhalt auf seine Richtigkeit überprüfbar ist (vgl. BGH NJW 2011, 2204). Eine Tatsachenbehauptung kann insofern nur wahr oder unwahr bzw. richtig oder falsch sein.

Der Inhalt von Meinungsäußerungen ist hingegen nicht auf die Richtigkeit überprüfbar. Diese sind durch Elemente der Stellungnahme oder des Dafürhaltens gekennzeichnet und können nicht wahr oder unwahr sein. Wird ausschließlich die eigene Wahrnehmung und die eigene Meinung wiedergegeben, besteht grds. der Schutz aus Art. 5 I GG.

Bei nachweisbar unwahren und ehrverletzenden Tatsachenbehauptung kommt die Geltendmachung verschiedener Ansprüche in Betracht, da die Meinungsfreiheit solche Inhalte nicht rechtfertigt. Bewertungen, die Schmähkritik enthalten, führen ebenso zu Ansprüchen des Verletzten, da dies weit über die Grenzen der über Art. 5 I GG gerechtfertigten Äußerungen hinausgeht.

  • Anspruchsgegner

Da die Bewertungen anonym erfolgen und kein Auskunftsanspruch gegen kununu besteht, kommt ein Vorgehen gegen den Bewertenden selbst i.d.R. nicht in Betracht. Das Bewertungsportal ist somit praktisch der richtige Anspruchsgegner, da es jedenfalls „Störer“ i.S.d. § 1004 BGB ist.

  • Verfahren

Je nachdem, wie genau der Sachverhalt bereits an kununu gemeldet wurde, erfolgt durch den Rechtsanwalt zunächst nach erfolgloser Meldung der Bewertung durch den Betroffenen ein Abmahnschreiben, in dem die Bewertungsplattform dazu aufgefordert wird, die Äußerung zu löschen. Darüber hinaus wird die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung enthalten sein, um auch zukünftig derartige Rechtsverletzungen zu vermeiden. Wird dem Verlangen nicht innerhalb der aufgegebenen Frist nachgekommen, werden in der Regel ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte eingeleitet.

Fazit:

Hat das Unternehmen des Arbeitgebers eine negative Bewertung auf kununu erhalten, sollte aufgrund der meist vorliegenden Unüberschaubarkeiten der Einordnung der Äußerung, anwaltliche Hilfe eingeholt werden, um die Gefahren von Unternehmensschädigungen auszuräumen bzw. um gegen bereits eingetretene Schädigungen vorzugehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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