Schmerzensgeld nach Hundebiss

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In Deutschland leben ca. 5 Millionen Hunde (Quelle: Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland Prof. Dr. Renate Ohr und Dr. Götz Zeddies, Göttingen Januar 2006). 

Selbst wenn man selbst keinen Hund hat, begegnen Sie einem oft. Ob beim Outdoorsport, beim Spazierengehen, in Fußgängerzonen, Restaurants, etc. 

Meist verlaufen diese Begegnungen unproblematisch. Was jedoch, wenn der Fall eintritt und man von dem Vierbeiner verletzt wird? 

Nicht immer reagiert der eigentlich liebe Hund so wie vom Besitzer oder vom Gegenüber erwartet. Die Folge können leichte bis schwere Verletzungen durch Krallen oder Bisse sein. 

In solchen Fällen ist für die Betroffenen wichtig zu wissen, dass für die meisten Hunde in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt. Die sog. Hundehaftpflicht tritt für erlittene Verletzungen ein. Sie zahlt ein Schmerzensgeld als Ausgleich für die Verletzungen und ersetzt materielle Schäden wie Behandlungskosten, Kosten für Medikamente, etc. 

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt ist dabei von Fall zu Fall verschieden. Bei kleineren Verletzungen, die nach wenigen Tagen vollständig und ohne Narbenbildung abheilen, sind in der Regel nur wenige hundert Euro angemessen. 

Hat der Geschädigte aufgrund der Hundeattacke jedoch mit schwerwiegenden Folgen wie einer Posttraumatischen Belastungsstörung, Angstattacken oder ähnlichem zu kämpfen, sind auch Schmerzensgelder im fünfstelligen Bereich möglich. 

Bei eigenem Fehlverhalten kommt auch eine Mithaftung in Betracht. 

Wichtig ist, sich in diesen Fällen von einem fachkundigen Anwalt beraten zu lassen. Ich habe bereits einige Geschädigte von Hundeattacken erfolgreich vertreten. 

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung (max. 15 Minuten) zur Verfügung. 

Schreiben Sie mir einfach über anwalt.de eine Nachricht oder kontaktieren Sie mich über die angegebene Telefonnummer. 


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