Schneekoppe im Insolvenzverfahren: Was bedeutet dies für Anleger der Schneekoppe-Anleihe? (a)

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Der Naturkosthersteller Schneekoppe sorgte Anfang August 2014 für alles andere als erfreuliche Schlagzeilen. Das Unternehmen musste den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Das zuständige Amtsgericht folgte im Fall der Schneekoppe Lifestyle GmbH deren Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Daher befindet sich Schneekoppe seit dem 08.08.2014 in einem sogenannten „Schutzschirmverfahren“ nach § 270 b der Insolvenzordnung.

Welche Auswirkungen hat das für Anleger, die in die Schneekoppe-Anleihe (WKN: A1EWHX; ISIN: DE000A1EWHX9) investierten? Ein Verfahren in Eigenverwaltung unterscheidet sich von einem „regulären“ Insolvenzverfahren vor allem dadurch, dass die Verwaltung des Unternehmens nicht von einem Insolvenzverwalter übernommen wird, sondern dass die bisherige Unternehmensführung im Amt bleibt. Es wird ihr aber ein vom Gericht bestellter Sachwalter an die Seite gestellt. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens soll in einem frühen Stadium des Insolvenzverfahrens geklärt werden, ob eine Sanierung umgesetzt werden kann.

Der Schneekoppe Lifestyle GmbH wurde bis zum 08.11.2014 Zeit eingeräumt, um einen Plan für eine Unternehmenssanierung vorzulegen. Im Anschluss hieran entscheidet das Gericht, ob ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein „reguläres“ Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wie es konkret im Fall Schneekoppe weitergehen wird, wird sich also in den kommenden drei Monaten herauskristallisieren.

Wegen der offenen Entwicklung im Fall der Schneekoppe-Anleihen kann bereits die jetzige Situation für betroffene Anleger belastend sein – trotz oder gerade wegen der Unsicherheit, wie es konkret weitergehen wird. Denn sie sehen sich mit einem Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und dessen von rechtlichen Regeln durchdrungenen Procedere konfrontiert. Dies kann für Menschen, die sich noch nie mit eine Insolvenzverfahren und dessen rechtlichen Regeln auseinandersetzen mussten, eine sehr ungewohnte und schwierige Situation sein. Anleger, die nun professionelle und fachkundige Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ist auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer tätig, welcher selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.

 
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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