Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors und Dassault Systèmes wg. Nutzung der Software SolidWorks

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Aktuell berichten wir über ein uns vorgelegtes Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors, die für die Dassault Systèmes SolidWorks Corporation den Vorwurf der unberechtigten Nutzung der CAD-Software SolidWorks erhebt und gerichtlich dagegen vorgeht. 

Gegenstand des beigefügten Schreibens ist die angebliche Feststellung, dass das angeschriebene Unternehmen keine Lizenz/Berechtigung für die Nutzung der Software besitzen würde. Hingegen würden sämtliche Rechte an der Software bei der Dassault Systèmes liegen. Daraus folge eine Urheberrechtsverletzung, woraus der Dassault Systèmes unter anderem Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung zustünden. Am Ende des einseitigen Schreibens folgt das Angebot, weitere Details „zur besseren Beurteilung des Verdachts“ mitzuteilen. Eine Fristsetzung ist darin nicht enthalten.

Das erste Anschreiben lautet wörtlich: „Sie werden in den nächsten Tagen direkt von uns kontaktiert und haben Gelegenheit, mit uns den Verdacht zu verifizieren.“ Eine solche „Gelegenheit“ sollte der Adressat aber nicht nutzen, sondern vielmehr rechtlichen Beistand suchen. (Dazu später mehr)

Für den Fall, dass der Angeschriebene auf das Angebot zurückkommt, folgt dem die Zusendung einer kurzen tabellarischen Übersicht unter Angabe u. a. der MAC-Adresse, des Domainnamens sowie des Nutzungs-Start- und Enddatums. Dieses Schreiben enthält nun auch eine Fristsetzung, allerdings verpackt in höflicher Form als Bitte um Stellungnahme.

Zusammenfassend hat es die Dassault Systèmes erfahrungsgemäß vor allem auf eine „Nachlizenzierung“ abgesehen und damit auf das Geld des Adressaten. Die daraus potenziell folgenden Forderungen können unserer Erfahrung nach solche im fünfstelligen Bereich sein. Man darf sich daher durch das recht zurückhaltend formulierte Schreiben, in welchem eher Bitten als Ansprüche formuliert werden, nicht täuschen lassen: Es dient der Vorbereitung von hohen Zahlungsforderungen.

Empfohlene Reaktion auf den Erhalt eines solchen Schreibens von CJCH Solicitors und Dassault Systèmes

Wir haben auf diese Praxis der Dassault Systèmes aus verschiedenen Gründen eine äußerst kritische Sicht und raten davon ab, den Forderungen ohne Weiteres nachzukommen. Vor allem sollte auch eine eigene Kontaktaufnahme unterbleiben. Das angekündigte Gespräch sollte man ebenfalls nicht führen. 

Alles in allem handelt Dassault Systèmes hierbei selbstredend in keinem Sinne fremdnützig. Das Unternehmen versucht vielmehr, Informationen zu erhalten, die für die später geltend gemachten Zahlungsansprüche förderlich sind. Einmal erteilte Auskünfte kann man nicht mehr rückgängig machen. 

Vor allem mit Blick auf die drohenden hohen Forderungen raten wir dazu, von Beginn an einen mit der Materie vertrauten (Fach-)Anwalt aufzusuchen und ihn mit der Beratung und Vertretung zu beauftragen. Als Fachanwälte für Urheberrecht, Medienrecht und IT-Recht bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung des Schreibens der Gegenseite an. Übersenden Sie uns das Schreiben einfach per E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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