Schreiben von RuhrKanzlei für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf erhalten?

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Aktuell erreichte uns ein Schreiben der RuhrKanzlei in Bezug auf den Verkauf zweier Tickets vom BVB bei „eBay Kleinanzeigen“.

Wenn Sie auch ein Schreiben von der RuhrKanzlei erhalten haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Kontaktdaten. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Was ist Gegenstand des Schreibens von der RuhrKanzlei / Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA?

Gegenstand des Schreibens von der RuhrKanzlei ist der Verkauf zweier Tickets vom BVB bei „eBay Kleinanzeigen“.

Die RuhrKanzlei / Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist der Ansicht, dass die Tickets rechtswidrig online angeboten wurden. Nach den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) und Sonder-ATGB von Borussia Dortmund sei es grundsätzlich untersagt, Tickets öffentlich, im Internet (z.B. bei eBay, eBay-Kleinanzeigen, Facebook) und/ oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen.

Inwiefern so ein Weiterverkaufsverbot rechtmäßig ist, ist seit langem Gegenstand von Gerichtsverfahren. Regelmäßig mahnen aber Sportvereine wie Borussia Dortmund und Konzertveranstalter Personen ab, die im Internet Tickets (zu überhöhten Preisen) zum Kauf angeboten haben.


Was wird seitens RuhrKanzlei  / Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gefordert?

Es wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Zahlung der RuhrKanzlei entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt. Es handelt sich um eine Abmahnung.  Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe nach Ziffer 11 ATGB sowie Auskunft darüber ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt und an wen weiterveräußert wurden verlangt.


Wie sollte man auf das Schreiben von der Ruhr.Kanzlei reagieren?

Die Gegenseite setzt unserem Mandaten eine Zwei-Wochen-Frist zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche. Solche Fristen sollten nicht unbeachtet bleiben. Denn normalerweise verschlechtert ein Verstreichenlassen solcher Fristen die Verteidigungsmöglichkeiten des Abgemahnten. Auch hier droht die Gegenseite mit Erhebung einer Klage, sofern unser Mandant die Ansprüche nicht erfüllt. Ein Klageverfahren zieht weitere Kosten nach sich.

Aufgrund unzähliger Mandate in dem Bereich, kennen wir von Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte uns auf dem Gebiet der Abmahnungen sehr gut aus. Häufig handelt es sich um bekannte Rechtsfragen und die abmahnenden Anwälte sind uns aus früheren Verfahren bekannt. Wir freuen uns, Ihnen mit qualifiziertem Rat zur Seite zu stehen.


Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Fachanwälte

Wir bieten eine für Sie unverbindliche und vor allem kostenlose Ersteinschätzung. Dazu können Sie uns telefonisch unter 02 51 20 86 80 30 erreichen. Wir können Ihre Anfrage am besten bearbeiten, wenn Sie uns zuvor per E-Mail an info@wd-recht.de die Abmahnung und ihre Telefonnummer zukommen lassen. Hierfür steht Ihnen auch unser Direkthilfeformular zur Verfügung. Anschließend melden wir uns wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen.




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