Schwimmbad: Rücksichtnahme ist Pflicht
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[image]Die Hitze lässt sich am besten im Schwimmbad aushalten. Allerdings sollte man einige Regeln beachten. So schön das kühle Nass ist - immer wieder ereignen sich Unfälle, die sich oft vermeiden lassen. Im Schwimmbad sollte man sich an die Baderegeln halten. Die Sicherheitsregeln sind nicht nur Badespaß. Leichtfertiges Verhalten führt immer wieder zu Unfällen, die sich eigentlich mit gegenseitiger Rücksichtnahme vermeiden lassen.
Sprungbetrieb
Gerade an Sprungtürmen und -brettern ereignen sich oft Unfälle. Schwimmern ist anzuraten, in diesen Bereichen möglichst nicht herumzuschwimmen. Aber auch die Springer müssen sich vergewissern, dass sie auf niemanden draufspringen. Grundsätzlich gilt für beide Seiten: Gegenseitige Rücksichtnahme ist Pflicht, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
(OLG Koblenz, Urteil v. 21.06.2012, Az.: 2 U 271/11)
Rutschgefahr
In einem Schwimmbad ist die Rutschgefahr besonders hoch. Der Badegast muss grundsätzlich selbst zusehen, dass er nicht wegen Pfützen ausrutscht. Der Badbetreiber haftet für Schäden durch Stürze in der Regel nicht. Weil Pfützen im Schwimmbad oder in der Sauna üblich sind, muss der Badbetreiber auch nicht ständig die Wasserlachen aufwischen. Eine Haftung wäre ausnahmsweise möglich, wenn das Schwimmbad erhebliche bauliche Mängel aufweist.
(OLG Celle, Urteil v. 03.02.1999, Az.: 9 U 249/98)
Badeordnung
Neben der Badeordnung sollte man auch die Anweisungen des Bademeisters beachten. Wer sich wie ein Rüpel aufführt, dem droht der Rauswurf - unter Umständen sogar auf Dauer. Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat ein dauerhaftes Schwimmbadverbot für einen Rentner bestätigt, der trotz mehrfachen Schwimmbadverbots immer wieder Kopfsprünge ins Nichtschwimmerbecken machte und ein Kind untertauchte.
(VG Mainz, Beschluss v. 11.07.2006, Az.: 6 L 527/06.MZ)
(WEL)
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